Im zweiten Teil unserer vierteiligen Newsletter-Serie werden Werkzeuge und Methoden für die Datensammlung und -analyse sowie für die resultierende Umsetzung vorgestellt.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist seit 2013 nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend vorgeschrieben.
Viele Unternehmen tun sich bei der Umsetzung jedoch schwer.
Fast alle Unternehmen sind gerade dabei ihre Datenverarbeitungen in Cloud Lösungen zu integrieren oder nutzen diese bereits. Dieses bietet für Cyberkriminelle neue Möglichkeiten und so nutzen sie spezielle Angriffsmethoden für die Cloud-Anwendungen.