Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Mehr Verantwortung und weniger Zwänge
Die seit dem 1. Juni 2015 geltende Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) dient wie schon die alte BetrSichV der Umsetzung der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 2009/104/EG. Sie regelt somit den Gesundheitsschutz und die Sicherheitsanforderungen für die Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Auch wird der Schutz Dritter Personen im Einsatzbereich von überwachungsbedürftigen Anlagen geregelt.
Die Betriebssicherheitsverordnung beinhaltet ein umfassendes Schutzkonzept, welches auf alle Gefahren anwendbar ist, die von Arbeitsmitteln ausgehen.
Wo gearbeitet wird entstehen auch Risiken. Der Arbeitgeber hat daher dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen die Betriebssicherheitsverordnung eingehalten wird und keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dabei hat er immer den aktuellen Stand der Technik zu berücksichtigen.
Leistungsübersicht - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Ermittlung und Festlegung von Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen
- Beschaffung sicherer und geeigneter Betriebsmittel und Arbeitsmittel
- Erstellung von Arbeitsmittelverzeichnissen
- Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen
- Festlegung und Implementierung des betrieblichen Explosionsschutzes
- Schulung, Unterrichtung und Unterweisung der Arbeitnehmer im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung
- sowie diverse weitere Anforderungen der BetrSichV
Frau Li Linn Seeliger
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