Mehr Verantwortung - weniger Zwänge
Die ab dem 1. Juni 2015 geltende neue Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) dient wie schon die alte BetrSichV der Umsetzung der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 2009/104/EG.
Wo gearbeitet wird entstehen auch Risiken. Der Arbeitgeber hat daher dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen die Betriebssicherheitsverordnung eingehalten wird und keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dabei hat er immer den aktuellen Stand der Technik zu berücksichtigen.
Leistungsübersicht
- Ermittlung und Festlegung von Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen
- Beschaffung sicherer und geeigneter Betriebs- und Arbeitsmittel
- Erstellung von Gefahrstoff- und Arbeitsmittelverzeichnissen
- Festlegung und Implementierung des betrieblichen Explosionsschutzes
- Schulung, Unterrichtung und Unterweisung der Arbeitnehmer
- sowie diverse weitere Anforderungen
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Frau Li Linn Seeliger
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