Gefährdungsbeurteilungen und Belastungsanalysen - Gefährdungen mit System ermitteln
Immer häufiger taucht in Vorschriften der Begriff der "Gefährdungsbeurteilung" auf, mit deren Hilfe Unternehmen die erforderlichen Schutzmaßnahmen für die einzelnen Arbeitsbereiche, Arbeitsmittel und für den Umgang mit Gefahrstoffen selbst festlegen müssen.
Gefährdungsbeurteilungen und Gefährdungsanalysen dienen dem Unternehmen, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu erfassen, zu bewerten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Abwehr der Gefährdungen festzulegen.
Gefährdungen können durch Arbeitsmittel, Tätigkeiten, Gefahrstoffen aber auch durch Wechselwirkungen von Anlagen und Maschinen auftreten. Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist damit eine arbeitssichere Maßnahme, um die Sicherheit im eigenen Unternehmen zu gewährleisten.
Seit 06.2015 ist das Unternehmen weiterhin verpflichtet die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu bewerten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen abzuleiten. Die Ergebnisse sind in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.
Leistungsübersicht - Gefährdungsbeurteilung & Gefährdungsanalyse
Ermittlung, Bewertung und Dokumentation der Gefährdungen für
- Arbeitsplätze nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffe nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Biostoffe nach Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Explosionsschutz in Arbeitsstätten nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Ergonomische Beurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
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