Sicherheitstechnische Betreuung durch FKC -
Ihr professioneller Arbeitsschutzbeauftragter.
Ausfall und Fehlzeiten von Mitarbeitern stören den Betriebsablauf im Unternehmen und sind oft mit Kosten und Produktionseinbußen verbunden. Aus diesem Grund hat ein konsequenter Arbeitsschutz eine hohe Priorität, der sich für Ihr Unternehmen auszahlt. Eine sicherheitstechnische Betreuung und Beurteilung durch einen Arbeitsschutzbeauftragten sind erste Maßnahmen, um die Risiken vorzubeugen.
Jedes Unternehmen hat nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und sich bei der Umsetzung der ihnen gemäß § 6 ASiG genannten Aufgaben zur betrieblichen Arbeitssicherheit beraten zu lassen.
Arbeitsschutzberatung – auf Ihren Bedarf abgestimmt
Sie haben Ihren betrieblichen Arbeitsschutz intern aufgebaut oder stehen Sie mit Ihrer Arbeitsschutzorganisation ganz am Anfang und brauchen fachlichen Rat und Unterstützung?
Die FKC CONSULT übernimmt nicht nur die gesetzliche Grundbetreuung, wie die Beratung zu den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben, sicherheitstechnische Begehungen, Dokumentation der Ergebnisse etc., sondern wir erarbeiten Ihnen beispielsweise auch die Gefährdungsbeurteilungen (GBU) sowie die Betriebsanweisungen und führen die jährlichen Unterweisungen durch. Bei innerbetrieblichen Meetings moderieren wir für Sie den Arbeitsschutz oder stehen als Experten zur Verfügung. Wir informieren bei gesetzlichen Veränderungen, sind Ansprechpartner bei Anschaffungen, organisieren ein effektives Unfallmanagement und vieles mehr im Bereich Arbeitssicherheit und Prävention.
Leistungsübersicht - Sicherheitstechnische Betreuung
- Sicherheitstechnische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2
- Beratung über Arbeitsgestaltung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung
- Regelmäßige Betriebsbegehungen, inkl. digitalem Berichtswesen
- Sicherheitstechnische Online-Sprechstunde – aktuelle Fragen schnell geklärt
- Beratung Ihrer Mitarbeiter zu sicherheitstechnischen Fragestellungen
- Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen nach Arbeitsschutzgesetz lokal / digital
- Teilnahme an den ASA-Sitzungen lokal / digital
- Unterstützung bei der Erstellung technisch-organisatorischer Richtlinien
- Erstellung / Unterstützung technischer Dokumentationen, wie z.B. Checklisten, Unfallstatistiken, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnis, usw.
- Mitwirkung bei der Organisation der ersten Hilfe sowie Ursachen- und Maßnahmenermittlung bei Unfällen
- Digital unterstützte Abfrage der sicherheitstechnischen Strukturen und Prozesse Ihrer Organisation
- Beratung zu Hygiene und Pandemievorgaben
- Durchführung von orientierenden Messungen bei Bedarf, wie z.B. Beleuchtungsstärke, klimatische Bedingungen, Lärm
- Möglichkeit der Online-Unterweisung der Mitarbeiter über die FKC Online Akademie
- Vorbereitung der Unterweisungsunterlagen und Durchführung von Unterweisungen
- Erstellung von Informationsmaterial
- Safety-Check: Prüfung Ihres Unternehmens auf die aktuellen Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Rundum-Service - FKC CONSULT als Ihr FullService Partner
Arbeitsschutz - praxisgerecht realisiert
Unsere Beratungsstrategie verfolgt den persönlichen Beratungsansatz bei Ihnen vor Ort zur direkten Aufnahme und Abstimmung Ihrer Arbeitsschutzorganisation, Austausch mit dem Ansprechpartner im Arbeits- & Gesundheitsschutz, Planung der Aktivitäten etc. sowie die unterstützende Online-Beratung.
Start der Betreuung
Zum Start der Betreuung werden die organisatorischen Fragen zur effizienten Zusammenarbeit erfasst. Es wird ein entsprechendes Kundenprofil mit Hauptstandorten und ggf. Außenstellen inkl. der jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktinformationen in der FKC-Datenbank angelegt.
Bestandsanalysen
- Initiale Ermittlung der bisherigen Arbeitsschutzustände im Unternehmen
- Herausarbeitungen von Abweichungen zwischen gesetzlichen Regelungen und Unternehmensforderungen
- Erstellung eines Statusberichtes inklusive einer Priorisierung zur Umsetzung von Maßnahmen
- Einführung einer "Lebenden Arbeitsschutzorganisation" auf Basis gewonnener Informationen
Betreuungskonzept
- Erarbeitung eines Soll-Konzeptes nach Abschluss der Bestandsaufnahme
- Festlegung von Aufbau und Ablauf der Arbeitsschutzorganisation
- Regelmäßiger Austausch zur inhaltlichen Sicherheitstechnischen Betreuung
- Festlegung des individuellen betriebsspezifischen Gefährdungspotentials
Regelbetreuung und Beratung
- Betreuung Ihres Unternehmens durch die FKC-Arbeitsschutzexperten und Projektingenieure
- Erstellung und Abstimmung eines Jahreseinsatzplanes
- Durchführung regelmäßiger Begehungen und Beratungen an Haupt- und Außenstandorten
- Dokumentation der Begehungen in Form von Begehungsberichten
Begehungsberichte enthalten den aktuellen IST-Zustand, Handlungsempfehlungen inklusive der geltenden gesetzlichen Hintergrunde und eine Einstufung des jeweiligen Gefährdungsrisikos.
Jahresabschluss
Die regelmäßigen Begehungen und Besprechungen (wie ASA-Sitzungen) dienen dazu, die Übereinstimmung zwischen den gesetzlichen Vorgaben und der Aufbau- und Ablauforganisation Ihrer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation zu implementieren sowie in einem Jahresstatusbericht zusammenzufassen. Im Anschluss erfolgt die Abstimmung zum Soll-Konzept zur sicherheitstechnischen Betreuung für das nächste Jahr.
Online Beratung
Damit eine umfassende sicherheitstechnische Beratung sichergestellt werden kann, können Sie ganz flexibel eine Videosprechstunde mit Ihrer FKC Fachkraft für Arbeitssicherheit buchen - im Rahmen Ihrer Grundbetreuung. So sind wir für Sie und Ihre Mitarbeitenden überall verfügbar und bieten Ihnen genau die umfassende Unterstützung, die Sie benötigen.
Sie können sich gegenseitig sehen, gemeinsam Themen aufbereiten und bidirektional miteinander kommunizieren. Beratungsthemen der ASA-Sitzung, wie Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Arbeitsschutzaudits, betriebliche Brandschutzthemen, sicherheitstechnische Unterweisungen und z.B. Unfall-Folgenabschätzung, können mit vielen Teilnehmern diskutiert, moderiert, modelliert, freigegeben und geschult werden. Flexible und kurze Beratungseinheiten können zeitnah eingebaut werden. Dadurch sind Remote-Beratungen und Optimierungen nicht nur preislich, sondern auch qualitativ sehr interessant.
Mit der online Dienstleistungserweiterung kommen Sie allen Compliance-Anforderungen in der weiterhin gebotenen Sorgfalt nach.
Frau Li Linn Seeliger
Sicherheitstechnische Betreuung
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Häufige Fragen und Antworten
Generell sind alle Betriebe zu einer Betreuung verpflichtet, denn alle Betriebe müssen gesetzlich die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung gewährleisten. Die DGUV Vorschrift 2 regelt den Umfang der Betreuung und be-rücksichtigt dabei z.B. die Anzahl der Beschäftigten, den jeweiligen Gewerbezweig und die vorliegenden Gefährdungen des einzelnen Unternehmens.
Oder was versteht man generell unter dem betrieblichen Arbeitsschutz? Als betrieblicher Arbeitsschutz sind die Maßnahmen, Handhabungen und Mittel zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zu verstehen.
Das Arbeitssicherheitsgesetz beinhaltet Vorschriften über die Aufgabenstellung der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die jeweilige entscheidende Qualifikation zu ihrer Stellung im Betrieb und über ihre Kooperation un-tereinander sowie Überwachungsvorschriften.
Die Grundbetreuung umfasst Basisaufgaben, die unabhängig von betriebsspezifischen Konstellationen anfallen und in der DGUV Vorschrift 2 aufgeführt sind. Themen sind unter anderem:
- Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilungen)
- Unterstützung bei der Erstellung technisch-organisatorischer Richtlinien
- Unterstützung bei der Integration des Arbeitsschutzes in betriebliche Prozesse
- Unterstützung bei bestehenden Arbeitssystemen getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen (Verhältnisprävention)
- Beratung des Unternehmens, von Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten
- Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
- Unterstützung und Ermittlung von Unfallschwerpunkten
- Selbstorganisation
Die Grundlage für die Berechnung der Einsatzstunden sind die Vollzeitbeschäftigten. Außerdem ist das Gefährdungspo-tenzial (Risiko) für die Kalkulation maßgeblich.
Die jeweilige Betriebsart ist einer von drei Betreuungsgruppen zugeordnet:
Die Berechnung der gesamten Grundbetreuungszeit pro Jahr erfolgt durch Multiplikation des Einsatzzeitenfaktors (0,5 Betreuungsgruppe III niedrig | oder 1,5 Betreuungsgruppe II mittel oder 2,5 Betreuungsgruppe I hoch und sind unabhängig von der Betriebsgröße) mit der Gesamtzahl der Beschäftigten des Betriebs
Beispiel: 50 Beschäftige x Gruppe III mit 0,5 = 25 Stunden Grundbetreuung für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zusammen, im Anschluss erfolgt die Aufteilung zwischen FaSi und BA.
Für die Aufgabenfelder der Grundbetreuung steht den Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit ein festes Zeitkontingent zur Verfügung. Diese „Einsatzzeiten“ werden als Gesamteinsatzzeit für beide Gruppen vorgegeben. Entsprechend den individuellen betrieblichen Anforderungen und Gegebenheiten wird die Einsatzzeit auf die beiden Fachbereiche verteilt. Hierbei gilt es die Untergrenzen zu beachten, denn jeder Fachdisziplin (Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit) muss mindestens 20 % des Grundbetreuungsumfangs und mindestens 0,2 Stunden pro Jahr und Beschäftigtem zugewiesen werden.
Die Einsatzzeiten sind abgestuft nach drei „Betreuungsgruppen“ eingeteilt in die jeweilige Betriebsart. Die Betriebsarten werden gemäß dem Wirtschaftszweige (WZ)-Schlüssel eingeteilt und den Betreuungsgruppen zugeordnet.
Bei der Zuordnung eines Betriebs zu einer Betriebsart ist der dominierende Betriebszweck ausschlaggebend. Eine Unter-scheidung nach einzelnen Tätigkeiten oder Betriebsbereichen z. B. Fertigung, Vertrieb oder Verwaltung gibt es nicht. Die Zuordnung zu einer der drei Betreuungsgruppen gilt für den gesamten Betrieb.
In der Fassung der BG ETEM enthält die Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 eine Liste der Betriebsarten (WZ-Schlüssel) aus ihrem Zuständigkeitsbereich. Die vollständige Liste aller Zuordnungen wird bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversi-cherung im Mustertext der DGUV Vorschrift 2 geführt. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen WZ-Schlüsseln finden Sie auf der Internetseite des statistischen Bundesamts.
Das Ziel ist im Wesentlichen, die im Arbeits- & Gesundheitsschutz und der Unfallverhütung beschäftigten Organe zusammenbringen, um über die Ereignisse / Themen des Arbeitsschutzes zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss legt Arbeitsschutzmaßnahmen mit Erledigungsterminen fest und führt Wirksamkeitskontrollen durch.
Die Leitung des Unternehmens bzw. die benannte Vertretung sollte den Vorsitz übernehmen, um damit die Bedeutung des Arbeitsschutzausschusses zu unterstreichen. Die im Arbeitsschutzausschuss tätige Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder Sicherheitsbeauftrage können nicht als die Leitung im Ausschuss bestimmt werden.