SIGEKO & Baustellen­koordination: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen

Sofern auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Gewerke und Arbeitgeber tätig sind, sind Bauherrn laut Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet, einen oder ggf. auch mehrere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen. Dieser ist für die Planung des Bauvorhabens sowie für die Ausführung des Bauvorhabens zu beschäftigen. 

Als SiGeKo stehen wir Ihnen während der Planung und Ausführung des Bauvorhabens zu Seite und übernehmen die Baustellenkoordination gemäß der Verordnung für Gesundheitsschutz und Sicherheit auf Baustellen. Unsere Betreuung als SiGeKo richtet sich nach Umfang und Komplexität des Projekts und schafft die Voraussetzungen für eine sichere Baustelle.

Die FKC CONSULT ist als einer der führenden Arbeitsschutzdienstleister mehrfach ausgezeichnet. Bei der FKC CONSULT arbeiten Sie mit spezialisierten Arbeitsschutzexperten auf Augenhöhe zusammen. Durch unsere über 25-jährige Erfahrung können wir gezielt auf Ihre Thematiken eingehen und verwenden Ihre Kommunikationsform und kein „Fachchinesisch“. 

Ihr Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen

Wir bieten professionelle Unterstützung für die Sicherung und Koordinierung Ihrer Baustelle gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Melden Sie sich  jetzt zu einem unverbindlichen Gespräch an, um von unserem Fachwissen zu profitieren und Ihr individuelles Angebot zu erhalten.

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Übertragen Sie Ihre Pflichten als Arbeitgeber oder Bauherr im Sinne der Baustellenverordnung (BaustellV) an Ihren SiGe Koordinator (SiGeKo) von FKC. Wir übernehmen die Baustellenkoordination des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes effizient und bedarfsgerecht. Die Betreuung erfolgt als Komplettservice oder als Teilbetreuung.

  • Überwachung der im SiGe-Plan definierten Vorgaben
  • Fortwährende Weiterentwicklung und Anpassung des SiGe-Plans an veränderte Bedingungen
  • Organisation von Begehungen und Sicherheitsbesprechungen
  • Einweisung der auf der Baustelle tätigen Verantwortlichen der Unternehmen
  • Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen und der verschiedenen Arbeitgeber
  • Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei erheblichen Änderungen
  • Überwachung der im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) definierten Vorgaben
  • Fortwährende Weiterentwicklung und Anpassung des SiGe-Plans an veränderte Bedingungen
  • Organisation von Begehungen und Sicherheitsbesprechungen
  • Einweisung der auf der Baustelle tätigen Verantwortlichen der Unternehmen
  • Koordination der Arbeitsschutzmaßnahmen und der verschiedenen Arbeitgeber
  • Aktualisierung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bei erheblichen Änderungen
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Frau Li Linn Seeliger

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Häufige Fragen und Antworten

Der SiGeKo ist auf einer Baustelle zuständig dafür, dass eventuelle Sicherheits- und Gesundheitsrisiken identifiziert werden und dieser passende Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten entwickelt. Der SiGeKo sollte die Tätigkeiten bereits in der Planungsphase des Bauvorhabens ausüben.

Gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) steht der SiGeKo für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen.

In welchem Umfang der SiGeKo auf der Baustelle benötigt wird, hängt sehr stark von der Art und Umfang der Baustelle ab. Eindeutig ist, dass ein SiGeKo vor Ort auf der Baustelle sein muss um die Umsetzung der Sicherheitskonzepte zu überprüfen. Eine verbindliche gesetzliche Grundlage, wie häufig ein SiGeKo auf der Baustelle sein muss, gibt es nicht.

Aber umso anspruchsvoller die Planung, Koordination und Überwachung, umso öfter ist es sinnvoll, dass der SiGeKo auf der Baustelle erscheint, z.B. einmal wöchentlich. In der Praxis heißt das widerum, dass für kleinere Bauten mit nicht so anspruchsvollen, gefährlichen Arbeitsumgebungen, sich ein zweiwöchentlicher Turnus anbieten kann.

Der Bauherr ist auf den Baustellen für die Sicherheit und somit auch für die Beauftragung eines SiGeKo verantwortlich. Da der Bauherr i.d.R. nicht selbst geeignete Maßnahmen sowie die Abstimmung der Baufirmen entsprechend durchführen kann, muss der Bauherr einen oder mehrere Koordinatoren für die Baustelle beauftragen.

Die Baustellenverordnung hat den Zweck, die Gesundheit und die Sicherheit aller auf der Baustelle tätigen Personen sicherzustellen und auf diese Weise Arbeitsunfällen entgegenzuwirken.

Der Bauherr bzw. der eingesetzte SiGeKo definiert darin die festgelegten Anforderungen an das Verhalten und die Zusammenarbeit aller Firmen auf der Baustelle.

Der SiGe-Plan führt die Arbeitsschutzbestimmungen aus, die auf der jeweiligen Baustelle anzuwenden sind. Dieser ist notwendig, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig auf einer Baustelle tätig sind und eine Vorankündigung erforderlich ist. Sowie wenn noch besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der Baustellen Verordnung ausgeführt werden.

Damit bei späteren Arbeiten an dem Bauwerk Informationen vorliegen, die die Arbeiten sicher und gesundheitsgerecht gewährleisten. Speziell für Arbeiten, die später regelmäßig wiederkehrend durchgeführt werden, ist die Unterlage für spätere Arbeiten gedacht. Dieses ist eine schriftliche Zusammenstellung der entscheidenden zu beachtenden Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz an dem Bauwerk.