Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß DGUV Vorschrift 1 § 20
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmerinnen, Unternehmer und Führungskräfte in den Bereichen Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz gemäß der DGUV Vorschrift 1 § 20. Ihre Aufgabe ist es, insbesondere Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und bei der Verhütung dieser mitzuwirken. Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten wird bei FKC sowohl als Erstschulung als auch als Auffrischung angeboten.
01. Zielsetzung
In dieser Schulung vermitteln unsere Experten den Teilnehmern die notwendigen Kenntnisse und das fachliche Know-how über die Aufgaben und Verantwortung des Sicherheitsbeauftragten.
Sie erhalten einen Überblick über die aktuellen Rechtsgrundlagen, die Notwendigkeit von Gefährdungsbeurteilungen, Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bis hin zu möglichen Schutzmaßnahmen und Sicherstellung der Ersten Hilfe. Akzeptanz bei den Kollegen, Sozialkompetenz, eine gute Beobachtungsgabe, Fingerspitzengefühl und Überzeugungsvermögen sind die Grundlagen zu einer erfolgreichen Umsetzung der Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten.
02. Zielgruppe
- Mitarbeiter, die zum Sicherheitsbeauftragten ernannt werden sollen
- Personen, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind
03. Inhalte und Schulungsdauer
Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten umfasst 2 Tage á ca. 8,0 Stunden
- Stellung, Aufgaben und Verantwortung des Sicherheitsbeauftragten
- Gesetzliche Bestimmungen, Arbeitsschutz in Deutschland
- Sicherheitsunterweisungen
- Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen
- Unfallursachen und Verhalten bei Unfällen / Unfallanalysen / Erste Hilfe
- Psychische Faktoren
- Gefahrstoffe
- Brandschutz / Explosionsschutz
- Maschinen und Geräte, Handwerkzeuge
- Elektrische Betriebsmittel
- Krane / Leitern und Tritte / Kleingerüste / Hubarbeitsbühnen
- Arbeiten auf Dächern, Arbeiten in Gräben und Gruben
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA), PSA gegen Absturz (PSAgA)
- Arbeiten in Behältern und engen Räumen
- Transportieren und Heben von Lasten
- Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
- Gemeinsame Begehung der Arbeitsstätte, nach Möglichkeit
- Schriftliche Prüfung
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten (DGUV Vorschrift 1 § 20) - Webinare und Termine in unserem Hause
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Frau Li Linn Seeliger
Pro Teilnehmer
inkl. Schulungsmaterial / Teilnehmerunterlagen
Gruppenpreise ab 6 Teilnehmern auf Anfrage
Zertifikat der FKC-Akademie
Diese Schulung wird auch als Inhouse-Schulung durchgeführt.
Wir erstellen Ihnen gerne ein auf Ihr Unternehmen angepasstes Angebot.
Häufige Fragen und Antworten
Es besteht die Möglichkeit Online über unsere Website ein Angebot für die ausgewählte Schulung anzufordern. Sobald die Anfrage bearbeitet wurde geht Ihnen ein entsprechendes Angebot zu. Bei einer Zusage erhalten Sie eine verbindliche Anmeldebestätigung. Alternativ können Sie sich auch per E-Mail oder Fax anmelden.
Bei einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen bieten wir Inhouse-Schulungen bei Ihnen im Unternehmen oder an einem anderen von Ihnen gewünschten Ort an. Hier ist eine individuelle Planung der Termine und Inhalte möglich.
Sollte die angefragte Veranstaltung bereits ausgebucht sein, werden wir Sie auf unsere Warteliste setzen und Sie informieren, sollte ein Platz frei werden. Bei vermehrten Anfragen wird ein weiterer Schulungstermin generiert und Sie werden entsprechend informiert.
Wir behalten uns vor, die Schulungs-Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl, bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen, z.B. die plötzliche Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt, usw. abzusagen. Bei einer Absage werden Sie umgehend von der FKC Akademie informiert. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse.
Wir bieten verschiedene Rabattmöglichkeiten an, z.B. über Sonderaktionen und gestaffelte Gruppenpreise ab 6 Teilnehmer. Bei Wiederholungsbuchungen und bei Buchungen durch FKC CONSULT GmbH Kunden erhalten Sie von uns grundsätzlich den für Sie günstigsten Rabatt.
Die Seminargebühren stellen wir in der Regel mit Zusendung der Auftragsbestätigung in Rechnung. Die Seminargebühren sind spätestens bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungsnummer auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu überweisen. Bei Inhouse-Schulungen ist die Zahlung 14 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.
Sie können den Schulungskatalog kostenlos unter seminare@fkc-gmbh.de per E-Mail bestellen.