Risiken minimieren mit vorbeugendem­ betrieblichen Brandschutz durch einen Brandschutzbeauftragten

Betrieblicher Brandschutz durch einen betrieblichen Brandschutzbeauftragten ist ein wesentlicher Bestandteil des Brandschutzkonzeptes. Seine Ziele sind die Vermeidung und Minimierung der sich aus der verwendeten Produktionstechnik und den Betriebsabläufen ergebenden Risikopotenziale.

Durch Brände verursachte Schäden gefährden nicht nur Menschenleben, sondern ggf. auch die Existenzgrundlage von Unternehmen. Vorbeugender betrieblicher Brandschutz ist daher das Sicherheitsthema Nummer eins. Sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch Umweltvorschriften stellen deshalb den Arbeitgeber/Unternehmer in die Verantwortung und verpflichten ihn zur Umsetzung von geeigneten Brandschutzmaßnahmen. Betrieblicher Brandschutz durch einen Brandschutzbeauftragten ist daher ein essentielles Thema für jedes Unternehmen.

Unser Beratungsumfang und die Vorgehensweise des externen Brandschutzbeauftragten basiert auf der Komplexität Ihrer Unternehmensgröße, bezugnehmend auf unsere Leistungspakete. Brandschutz ist eine Investition in die Zukunft und die Absicherung Ihres Unternehmens. 

Ihr Brandschutzbeauftragter vor Ort

Wir übernehmen die Gefährdungsbeurteilung durch Brand und helfen Ihnen, das Risiko durch einen Brandschutzbeauftragten zu minimieren. Sichern Sie sich Ihre kostenfreie Erstberatung, in der wir Ihren persönlichen Bedarf unverbindlich ermitteln.

Individuelles Angebot

FKC als Full-Service-Partner für Ihren betrieblichen Brandschutz und Explosionsschutz

Durch eine effektive, vorbeugende Koordinierung und Planung der Brandschutzmaßnahmen im Unternehmen können Brandrisiken frühzeitig erkannt und rechtzeitig beseitigt werden. Zur Sicherstellung des betrieblichen Brandschutzes hat sich die Ernennung eines persönlich und fachlich geeigneten Brandschutzbeauftragten bewährt.

  • Ist-Analyse / Compliance Check zum Brandschutz (Betreiberpflichten/gesetzlicher Rahmen)
  • Erstellung / Beratung zur Gefährdungsbeurteilung Brandschutz TRGS 800
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung Teil A/B/C (DIN 14096)
  • Erstellung / Beratung zum Evakuierungskonzept
  • Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Benennung des Brandschutzbeauftragten
  • Auf Wunsch Meldung des Brandschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde
  • Termine vor Ort inkl. Melden von Mängeln, Vorschläge zu deren Beseitigung und Überwachung der Mängelbeseitigung
  • Beratung der Führungskräfte zum Thema „Brandschutz“
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungs-änderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Unfallversicherungsträgern, den staatlichen Arbeitsschutzbehörden
  • Neuerstellung und Fortschreibung der Flucht- & Rettungswege 
  • Neuerstellung und Fortschreibung der Feuerwehrpläne 
  • Neuerstellung und Fortschreibung der Feuerwehrlaufkarten
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten usw. aktuell sind und ggf. Aktualisierung veranlassen
  • Ausbildung zum Brandschutzhelfer 
  • Ausbildung zum Umgang mit dem Feuerlöschgerät 
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz

Flexibler -Service - FKC Brandschutz Onlineberatung

Der Unternehmer ist für den Brandschutz in seinem Betrieb verantwortlich. Er ist auch dafür verantwortlich, dass die baulichen Anlagen instandgehalten werden, damit der Entstehung von Schadensfeuern vorgebeugt wird. Dies gilt zum Schutz der Arbeitnehmer und der Sachgüter. Durch diese vielfältigen und speziellen Aufgaben des Brandschutzes ist es für jedes Unternehmen zweckmäßig, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen. 

Bei der Bestellung des externen Brandschutzbeauftragten sind einige Grundregeln einzuhalten und die Einbindung in die interne Sicherheitsorganisation sicherzustellen.

Wird ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich oder gemäß behördlichen Aufgaben zwingend vorgeschrieben, ist gegebenenfalls die Mitteilung an die zuständige Behörde (Bauaufsicht, Branddirektion, usw.) zur Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten erforderlich.

Ihre Ansprechpartnerin - Linn Seeliger

Frau Li Linn Seeliger

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Häufige Fragen und Antworten

Brandschutzbeauftragte sind die vornehmlichen Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Unternehmen. Sie beraten und unterstützen Unternehmen inklusive deren Führungskräfte in allen Fragen des vorbeugenden, abwehren-den und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.

Die Beauftragung des Brandschutzbeauftragten erfolgt zwischen dem Unternehmen und der FKC CONSULT (mit dem jeweiligem Brandschutzbeauftragtem) unter Nennung des Zuständigkeitsbereiches (Unternehmen, Werksteil, Gebäude oder Abteilung), einer Aufgabenbeschreibung und dem veranschlagten Zeitbedarf mittels eines Vertrags zur Stellung des externen Brandschutzbeauftragten.

Eine vornehmliche Forderung eines Brandschutzbeauftragten im Unternehmen zu bestellen kommt i.d.R. von den Sachversicherern, die in ihren Vorgaben vielfach einen Brandschutzbeauftragten verlangen. Hierbei geht es Sachversicherern in erster Linie um eine valide Risikobewertung zur Brandschutzversicherung des Unternehmens.

Die zuständigen Genehmigungsbehörden, Sachversicherer sowie die gesetzlichen Unfallversicherer können die Bestellung des betrieblichen Brandschutzbeauftragten dem Unternehmen vorgeben.

Viele kleinere und mittlere Unternehmen verfügen oft nicht über die Kapazitäten, einen Mitarbeiter abzustellen und zum Brandschutzbeauftragten auszubilden. Hinzu kommt der Aufwand für die Weiterbildung, die bei internen Brandschutzbeauftragten in der Regel alle zwei Jahre aufgefrischt werden muss.