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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - FKC CONSULT GmbH

Kategorie: Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist seit 2013 nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend vorgeschrieben. 
Viele Unternehmen tun sich bei der Umsetzung jedoch schwer. Die Gründe werden unter anderem darin gesehen, dass die Erhebung zeitaufwändig ist, Ergebnisse zu abstrakt sind und sich psychische Belastungen nicht durch einen Laien bewältigen lassen (Johannsen, 2019). 

Besondere Belastung in Corona-Zeiten

Ein Irrglaube, der gerade in Zeiten der COVID-19 Krise der betrieblichen Gesundheit nicht zuträglich ist. Denn diese Krise geht für viele Beschäftigte mit Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes beziehungsweise vor Arbeitslosigkeit, mangelnder Verein-barkeit des Berufs mit dem Privatleben durch zum Beispiel Überstunden und feh-lende Flexibiltät, geringer Wertschätzung durch Vorgesetzte und Stress einher. Alles Faktoren, die Quelle oder Verstärker psychischer Erkrankungen sein können, die zu den größten Auslösern für Arbeitsunfähigkeitstage und gesundheitliche Frühberentung zählen (Initiative Neue Qualität der Arbeit, 2020). 
Eben deswegen möchten wir Sie mit dieser Aktuellen Information auf die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht aufmerksam machen und zugleich anregen, den Prozess "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen" durch wenige weitere Aktivitäten in einen Prozess "Betriebliches Gesundheitsmanagement" zu überführen (Steffgen, 2017).  

Mitarbeiter motivieren

Zentrales Anliegen des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist die Vernetzung bestehender Gremien, Strukturen und Prozesse. Im Kern geht es darum Sicherheit und Gesundheit nachhaltig im Unternehmen zu integrieren und gesundheitsförderliches Verhalten der Mitarbeiter zu stärken, indem hemmende, demotivierende und krank machende Faktoren reduziert und fördernde, motivierende und zur Gesunderhaltung beitragende Aspekte optimiert werden (Initiative Neue Qualität der Arbeit, 2020; Kaminski, 2013, S. 3-10).  
Damit dies erfolgreich gelingt, müssen gesetzliche Vorgaben des Arbeitsschutzes und weitere relevante öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eingehalten werden betriebliche Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozesse so entwickelt und umgesetzt werden, dass betriebliche Rahmenbedingungen gesundheitsgerecht und leistungsfähig gestaltet werden und Umsetzungsprinzipien wie beispielweise Partizipation, externe Unterstützung und Netzwerke zum regelmäßigen überbetrieblichen Austausch und zur Vernetzung sowie Diversity grundlegend berücksichtigt werden.
FKC informiert und unterstützt Sie dabei gerne, egal ob im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung oder separat.

Betriebliches Gesundheitsmanagement mit Qualitätsanspruch

Unsere Herangehensweise orientiert sich inhaltlich an der DIN SPEC 91020 und den zentralen Leitlinien der Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die beide eine prozessorientierte Vorgehensweise nach dem PDCA-Zyklus für den Aufbau und die Gestaltung eines BGM vorsehen. „[Er unterstützt] die Vereinbarung von Zielen, den Aufbau von Struktu-ren, die Bereitstellung von Ressourcen sowie die Durchführung der Schritte Analyse, Maßnahmenplanung und -umsetzung, die Evaluation und letztendlich die kontinuierliche Umsetzung und Verbesserung der betrieblichen Gesundheitsförderungsaktivitäten“ (Brehm, 2020). Schließlich werden wir dem Qualitätsanspruch auch dadurch gerecht, dass wir die von der DGUV entwickelten Qualitätskriterien im Präventionsfeld "Gesundheit im Betrieb“ berücksichtigen.

 

Nutzen Sie unsere Tipps als Aushang für Ihre Mitarbeiter

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