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Welche Unternehmen sind zum Energieaudit verpflichtet?

Kategorie: Prozessmanagement

Welche Unternehmen sind zum Energieaudit nach DIN EN 16247 verpflichtet?

Seit 2015 sind große Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen zu lassen. Hierbei wird ein Energieprofil des Unternehmens erarbeitet, bevor im Anschluss Empfehlungen zu Einsparungsmöglichkeiten ausgesprochen werden. Ziel des Vorgangs ist es, die Energieeffizienz innerhalb der Europäischen Union zu steigern. Kontrolliert wird dies stichprobenartig von der BAFA.

Die Krux mit dem KMU Status 

Wer ein Energieaudit durchführen muss, wird unter anderem im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) beschrieben. Grundsätzlich sind alle Unternehmen verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen, die eines der folgenden Schwellenwerte überschreitet: 

  • Mitarbeiterzahl > 250 

Die Mitarbeiterzahl wird dabei in Jahresarbeitseinheiten (JAE) angegeben. Jeder, der in einem Unternehmen oder auf Rechnung dieses Unternehmens während des gesamten Berichtsjahres einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen ist, zählt als eine Einheit. Für Teilzeitbeschäftigte, Saisonarbeitskräfte und Personen, die nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, ist der jeweilige Anteil auf die Einheit anzurechnen.

  • Jahresumsatz von > 50 Mio. € und Jahresbilanzsumme von > 43 Mio. €

Weiterhin ist zwischen Partnerunternehmen sowie verbundenen Unternehmen zu unterscheiden. Ist beispielsweise ein Unternehmen nicht eigenständig, sondern Partner oder Teil von anderen Unternehmen, fließt dies bei der Beurteilung des KMU-Status mit ein.

Besteht ein Partnerunternehmen, so muss das Unternehmen, dessen KMU-Status bewertet wird, bei der Klärung seines KMU-Status die Mitarbeiterzahl und die Finanzdaten des Partnerunternehmens anteilmäßig zu seinen eigenen Daten hinzuaddieren. Dieser Anteil gibt den Prozentsatz der gehaltenen Geschäftsanteile oder Stimmrechte wieder. Zum Beispiel, wenn ein Unternehmen einen Anteil von 40 % an einem anderen Unternehmen hält, so rechnet es 40 % der Mitarbeiterzahl, des Umsatzes und der Bilanzsumme des anderen Unternehmens zu seinen eigenen Zahlen hinzu.

Verbundene Unternehmen bilden eine Unternehmensgruppe, indem die Mehrheit der Stimmrechte eines Unternehmens durch ein anderes Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert wird oder die Fähigkeit zu einem beherrschenden Einfluss auf ein Unternehmen besteht. Ein typisches Beispiel für ein verbundenes Unternehmen ist die zu 100 % im Besitz der Muttergesellschaft befindliche Tochtergesellschaft. Bei verbundenen Unternehmen müssen 100% der Daten addiert werden.

Sollte ein Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Schwellenwerte überschreiten, so ist es laut dem Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) zu einem Energieaudit verpflichtet. Das Unternehmen hat nun 20 Monate ab dem ersten Tag des Geschäftsjahres Zeit, ab dem es erstmalig als Nicht-KMU gilt, ein Energieaudit durchführen zu lassen.

Befreiung von der Energieauditpflicht

Unternehmen, die ein implementiertes Managementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS haben, sind von der Energieauditpflicht befreit. Auch Unternehmen, die gerade dabei sind ein System zu implementieren, sind von der Pflicht befreit.

Wie läuft ein Energieaudit ab?

Die sieben Schritte des Energieaudits finden Sie hier ausführlich beschrieben. 

 

Förderfähigkeit des Audits

Für diejenigen Unternehmen, die ein Energieaudit durchführen, besteht die Möglichkeit sich einen Teil des Beraterhonorars durch die BAFA fördern zu lassen. 
Im Einzelnen gibt die BAFA folgende Förderbedingungen an: 

  • Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro. 
  • Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.

Weitere Details finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):

 

Weitere Informationen aus dem Bereich Energiemanagement: 

 

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