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Lockout-Tagout: LOTO-Systeme - Anwendung des LOTO-Systems ist freiwillig

Kategorie: Arbeitsschutz

Lockout-Tagout: was ist das? 

Bei Wartungs-, Inspektions-, Reparatur- und Reinigungsarbeiten an Maschinen und Anlagen passiert in Deutschland jeder fünfte tödliche Betriebsunfall. Die Gefahr durch aus Maschinen unkontrolliert freigesetzten Energien kann aber weitgehend durch eine moderne Wartungssicherung beherrscht werden. Daher setzen Unternehmen zunehmend Lockout-Tagout-Systeme (LOTO) ein. 

Was genau sind LOTO-Systeme, wie funktionieren sie und wie werden sie in die betriebliche Praxis umgesetzt?

Anwendung des LOTO-Systems ist freiwillig

Systematische Verriegelungs- und Blockiersysteme an Maschinen und Anlagen werden im Englischen als Lockout-Tagout-Systeme bezeichnet, abgekürzt LoTo- oder LOTO-Systeme. In Deutschland sind die Unternehmen nicht dazu verpflichtet, aber auch sie wenden LOTO-Systeme zunehmend an, um Unfälle bei Wartung und ähnlichen Arbeiten an den Maschinen zu verhindern und Abschaltvorgänge an ihren Maschinen und Anlagen so sicher wie möglich zu gestalten. 

Bislang wurden zu oft Arbeiten ohne vorherige, ausreichende Sicherung der Anlagen ausgeführt. Bei einem unkontrollierten Anlaufen der Maschinen während der Wartung kam es immer wieder zu teuren Beschädigungen und zu einigen, teilweise tödlichen Verletzungen der eingesetzten Mitarbeiter (2019: 118 tödliche Unfälle). Mit LOTO-Verfahren sollen diese tragischen Konsequenzen verhindert werden. 

Was genau ist das Lockout-Tagout-Prinzip (LoTo-Prinzip)?

Das LOTO-Verfahren besteht aus den zwei Maßnahmen Lockout und Tagout:

Mechanische und elektrische Sicherung (Lockout):  Eine Verriegelungsvorrichtung (Wiedereinschaltsperre, zumeist Vorhängeschlösser, Ventilabsperrungen und Schließkammern) wird an Schaltern, Ventilen, Hebeln oder an sogenannten Energietrennungspunkten angebracht. So kann die Maschine bis zum Ende der Arbeiten nicht gestartet werden und es wird verhindert, dass gefährliche Energien in die Maschine gelangen können (Strom, Dampf, heißes Wasser, Druckluft, Fluide oder Gase). 

Optische Sicherung (Tagout): Ein Aushängeschild mit Warnzeichen wird an der Anlage angebracht, zumeist an Ventilen und Hauptschaltern. Auf diesem finden sich alle notwendigen Informationen wie der Anlass, die Dauer und die verantwortliche Person für die Sperrung. Für die Mitarbeitenden ist so auf den ersten Blick deutlich, dass die Maschine nicht bewegt oder eingeschaltet werden darf. 

Weiterhin werden individuelle Lösungen von Gruppen-Lösungen unterschieden: 

Das individuelle Verfahren: Jedes Vorhängeschloss in einem LOTO-System hat einen eigenen Schlüssel für das Tagout-Vorhängeschloss, der nur von der Person bedient wird, die an dieser Maschine tätig ist. So kann der Beschäftigte selbst für seine eigene Sicherheit sorgen. 

Das Gruppenverfahren: Wenn mehrere Personen an einer Anlage tätig sind, greift das LOTO-System auch. Für jeden  Arbeitsschritt werden spezifische Genehmigungen festgelegt und so sichergestellt, dass die Maschine erst wieder ihre Arbeit aufnehmen kann, wenn jeder Servicemitarbeiter seine Arbeit beendet hat.

Warum ist das LOTO-System sinnvoll?

Bei korrekter Amwendung bietet das LOTO-System eine Reihe von Vorteilen. Der wichtigste ist, dass die Unfallzahlen deutlich reduziert werden können. Dadurch werden auch Verletzungen der Beschäftigten und die Beschädigung der Maschinen verhindert. Auch verkürzt ein gut organisiertes LOTO-System die Dauer von Wartungs- und Reparaturarbeiten, was zusätzlich Kosten einspart. 

Vor allem muss vor der Einrichtung der ersten Lockouts und Tagouts ein Programm für dessen Implementierung konzipiert werden, in dem alle Schritte festgeschrieben sind, die zur Einführung notwendig sind. Neben klaren Verantwortlichkeiten werden darin alle Vorgehensweisen genau beschrieben.  

Um also die Vorteile des LOTO-Systems ausschöpfen zu können, bedarf es zuvor eines gesamtheitlichen und an die betrieblichen Bedingungen angepassten LOTO-Programmes, das aus mindestens den folgenden Elementen und Aktivitäten bestehen sollte: 

LOTO-Richtlinie festlegen: Im ersten Schritt wird eine Richtlinie zur Steuerung der Energiequellen für die im Betrieb eingesetzten technischen Geräte erarbeitet. Die Richtlinie muss zum einen alle gesetzlichen Anforderungen berücksichtigen, zum anderen aber auch die spezifischen Arbeitsbedingungen an den Maschinen und in deren Umfeld. 

Maschinenspezifische Prozeduren erstellen: Für jede Maschine wird eine individuelle und unverwechselbare Lockout-Prozedur erstellt. In deren Rahmen werden alle relevanten Schritte aufgeführt, durch die die Servicetechniker sicher an den  Maschinen arbeiten können: Ausschalten, Trennen, Sperren und Sichern. Auch das korrekte Anbringen, Einrichten, Entfernen  und Verlagern von LOTO-Hilfsmitteln (zum Beispiel Vorhängeschlösser, Ventilabsperrungen) wird hierbei festgelegt. 

Energietrennungspunkte identifizieren: Jeder Energietrennungspunkt, d. h. alle Ventile, Schalter, Schutzschalter und Stecker, wird mit standardisierten Etiketten oder Anhängern markiert und möglichst auch nummeriert. Für jeden Punkt muss dabei genau angegeben werden, welche Energieform und welche Gefährdungen vorliegen.

Schulungen durchführen: Selbstverständlich müssen mindestens die Servicetechniker des Unternehmens einschlägig  geschult werden. Das LOTO-Prinzip und -Verfahren muss aber möglichst allen Beschäftigten bekannt gemacht werden, die im Umfeld der Maschinen und Anlagen arbeiten und sich aufhalten. 

LOTO: Rechtliche Situation

Wie bereits erwähnt, wird das LOTO-System vom Gesetzgeber in Deutschland nicht gefordert. In der 2015 novellierten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurden immerhin Instandhaltungs- bzw. Wartungsarbeiten wesentlich stärker als vorher berücksichtigt – eine Folge der hohen Unfallzahlen bei diesen Tätigkeiten. Aber auch die BetrSichV verzichtete darauf, für die Durchführung von Wartungsarbeiten konkrete Schutzmaßnahmen vorzugeben, ganz im Gegensatz zum OSHA-Regelwerk in den USA.

In der betrieblichen Praxis lassen sich mittels des LOTO-Verfahrens die § 10 BetrSichV und § 6 DGUV Vorschrift 3 zu Arbeiten an aktiven Teilen jedoch besonders gut umsetzen. So ist in der BetrSichV festgelegt, dass nur bei Stillstand des Arbeitsmittels Wartung und andere Handlungen vorgenommen werden dürfen. Bewegliche Teile müssen während dieser Arbeiten gegen Einschalten und versehentlichen Betrieb gesichert werden.

In § 6 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 wird vorgegeben, wie Arbeiten an aktiven Teilen richtig durchzuführen sind. Auch hier wird prinzipiell das LOTO-Prinzip beschrieben, denn es heißt dort unter anderem, dass vor Arbeitsaufnahme an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden muss.

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