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#Safety First - Wichtige Regeln für die betriebliche Scherheit

Kategorie: Arbeitsschutz

Wiederholte Sensibilisierung für betriebliche Sicherheit

Auch nach mehrmaliger Wiederholung der grundlegenden Sicherheitsregeln wird immer wieder gegen sie verstoßen. Es werden zum Beispiel Brandschutztüren verkeilt, Unfälle durch Stolpern, Ausrutschen und Stürzen geschehen häufig und die bereitgestellte PSA (Persönliche Schutzausrüstung) wird von Mitarbeitenden nicht sorgfältig und konsequent genug getragen.
 
Beim Thema persönliche Sicherheit verursachen oft die kleinsten Dinge die meisten Unfälle und hier ist es erforderlich, immer wieder zu sensibilisieren und zu unterweisen.

Die zehn Sicherheits-Verhaltensregeln helfen Ihnen dabei, die wichtigsten Sicherheitsregeln in den Köpfen Ihrer Mitarbeitenden fest zu verankern. Der Aushang hilft Ihnen auf einfache Weise, die Sicherheit in Ihrem Betrieb zu steigern

Das FKC Arbeits- und Gesundheitsschutz-Team führt mit Ihren Mitarbeitenden Sicherheitsunterweisungen zu allen Themen durch. Wenden Sie sich jederzeit gerne an Ihren Berater.

Die Sicherheitsregeln immer wieder bewusst machen
 

1.    Ich führe nur Tätigkeiten aus, für die ich ausgebildet und geschult bin. 

2.    Über Gefahren am Arbeitsplatz und notwendige Schutzmaßnahmen informiere ich mich aus den Betriebsanweisungen und bei meiner Führungskraft. 

3.    Ich erkundige mich ausführlich über alle Gefahrstoffe, mit denen ich umgehe. Ich treffe die in der Betriebsanweisung vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen. 

4.    Ich melde riskante Situationen oder beseitige sie nach Möglichkeit umgehend.

5.    Ich informiere mich über Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen und den nächsten erreichbaren Feuerlöscher und behalte die Standorte im Kopf. 

6.    Ich halte Flure und Treppen frei. Ich verkeile Rauch- oder Brandschutztüren nicht und lasse sie nicht ohne Erlaubnis offen. 

7.    Ich achte auf Stolper- und Rutschgefahren. Eiliges Gehen vermeide ich und ich benutze die Handläufe der Treppen.

8.    Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Maschinen und Geräte vor Gebrauch auf sichtbare Mängel prüfen. Defekte Arbeitsmittel melde ich unverzüglich meiner Führungskraft. 

9.    Ich benutze immer die zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung. Ich führe vor Arbeitsbeginn eine Sichtprüfung durch und melde eventuelle Mängel sofort meinem Vorgesetzten. 

10.    Im Notfall kenne ich die Notrufnummer und die Standorte der Verbandskästen. Ich rufe die 112 an und leiste Erste Hilfe.
 

 

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