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Ist hier der Datenschutz gewahrt?
„Eine Kamera! – Wo ist das entsprechende Hinweisschild?“ Ein genervter Blick der begleitenden Person ist garantiert. So ergeht es uns Beratenden aus dem Datenschutz im Alltag. Egal um welche Videokamera es sich handelt und wo sie aufgehängt ist, wir stellen uns immer die gleiche Frage: „Ist hier der Datenschutz gewahrt?“
Klingt nach Berufskrankheit, ist aber eigentlich im Interesse jeder einzelnen Person. Wird die begleitende Personen gefragt, ob es Ihr egal sei, dass sie gefilmt wird und Bewegtbild einfach so und das auch noch irgendwo, ohne Ihre Kenntnis gespeichert werden, ist die Antwort meistens: „Nein“.
Vor allem ist es schon fast gruselig, dass hier durch die betroffenen Personen gemeinhin keine Möglichkeit besteht, Einfluss auf die Videoaufzeichnung zu nehmen. Oft ist es nämlich schon zu spät, wenn die Videokameras gesichtet werden.
Und genau hierum geht es: Um das Recht am eigenen Bild. Eine Videoüberwachung obliegt der Mitbestimmung.
Videokameras sind überall im Einsatz
Sei es im Kiosk um die Ecke (häufig eine hohe Anzahl für die doch sehr kleinen Räumlichkeiten), im Supermarkt, in der Kfz-Werkstatt, an Gebäuden, in Räumlichkeiten oder auf öffentlichen Plätzen. Wir als Beratende kennen sie mittlerweile alle, die Weitwinkelkamera, die schwenkbare Videokamera mit oder ohne Zoom und viele mehr.
Damit diese richtig zum Einsatz kommen, müssen einige Punkte beachtet werden. Neben den entsprechenden Hinweisschildern, die neben dem richtigen Inhalt auch noch zusätzlich gut sichtbar für die betreffenden Personen, vor der Videoaufzeichnung zur Kenntnis genommen werden können müssen, muss eine Risikobewertung (ggfs. in Form einer Datenschutzfolgenabschätzung) einer jeden Kamera durch den Verantwortlichen erfolgen. Zudem muss der Verantwortliche seiner gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht nachkommen.
Haben Sie schon eine Risikobewertung Ihrer Videoüberwachung?
In den vergangenen Jahren haben sich die Aufsichtsbehörden und Gerichte mit dieser Thematik intensiv auseinandergesetzt. Sollten Sie sich jetzt bei dem Gedanken erwischen, dass noch keine Dokumentation und Risikobewertung Ihrer Videoüberwa-chung durchgeführt worden ist, sprechen Sie uns gerne an.
Wir Beratenden helfen Ihnen gerne bei einer rechtskonformen Umsetzung!