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Was muss beim Lagern, Umfüllen und Tätigkeiten mit entflammbaren Desinfektionsmitteln beachtet werden?

Kategorie: Arbeitsschutz

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Was muss beim Lagern, Umfüllen und Tätigkeiten mit entflammbaren Desinfektionsmitteln beachtet werden?

Aufgrund der aktuellen Situation setzen viele Betriebe die vorgeschriebenen Hygienekonzepte um, dadurch steigt der Bedarf an Desinfektionsmitteln im Unternehmen. Dies wirft für viele Unternehmen Fragen zum Umgang mit Desinfektionsmitteln und Verhaltensregeln zur Nutzung oder zum Umfüllen, Lagerung etc. auf.

Anforderungen an das Lagern, Umfüllen und an Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen und Gemischen, einschließlich entflammbaren Desinfektionsmitteln, werden in der Gefahrstoffverordnung geregelt. Die erforderlichen Maßnahmen sind anhand der jeweiligen Bedingungen in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Wenn hierzu keine eigene Expertise im Betrieb vorhanden ist, können Sie gerne eine Beratung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit von FKC einholen.

Für die Verwendung beim Endverbraucher sind kleine Gebinde (≤ 5 Liter) am besten handhabbar und diese Mengen sollten für den Endanwender möglichst nicht überschritten werden. Sind beim Verbraucher Umfüllungen auf kleinere Gebinde erforderlich, sind auch hier allgemeine Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, wie z.B. Tätigkeiten nur in gut gelüfteten Bereichen, Vermeiden unmittelbar wirksamer Zündquellen im Nahbereich (wie z.B. offene Flammen oder elektrische Geräte).

Es können explosionsfähige Atmosphären entstehen

Beim Umfüllen größerer Gebinde (> 5 Liter) müssen insbesondere die Brand- und Explosionsgefahren nach Gefahrstoffverordnung bewertet und beachtet werden, da explosionsfähige Atmosphären entstehen können. Es müssen daher entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, damit Dämpfe sich nicht entzünden.

Unter anderem sind das:

  • Gute Belüftung (z.B. im Freien)
  • Vermeidung von Zündquellen im Gefahrenbereich
  • Vermeidung elektrostatischer Zündquellen durch die Verwendung leitfähiger/ableitfähiger Gebinde und die Erdung aller leitfähigen/ableitfähigen Komponenten beim Umfüllvorgang

Auf Erdung achten

Zur Vermeidung elektrostatischer Zündquellen muss unter anderem auf eine Erdung der Gebinde, des Trichters und idealerweise auch der tätigen Person geachtet werden, um eine elektrostatische Aufladung und Entzündung zu verhindern.

Die Anforderungen zur Vermeidung elektrostatischer Zündgefahren sind in diesem Zusammenhang in der Technischen Regel TRGS 727 beschrieben. Für die hier diskutierten Vorgänge ist insbesondere der Abschnitt 4.5.5 relevant.

Anforderungen an die Lagerung werden insbesondere in der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ festgelegt. In Abhängigkeit von der Gebindegröße und der Gesamtmenge sind die Anforderungen zu ermitteln.

Zusammenfassend sollte folgendes beachtet werden:

  • Beschaffung der zugehörigen Dokumentation wie: - Sicherheitsdatenblatt des Verwendeten Desinfektionsmittels - Betriebsanweisung zur Handhabung
  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Brand- und Explosionsgefahren (§6 Gefahrstoffverordnung)
  • Bewertung der Lagerräume (§15, 16 Betriebssicherheitsverordnung) in Abhängigkeit der Mengen und Gebindegrößen
  • Festlegen von Brandschutzmaßnahmen bei der Lagerung im Freien oder in Räumen
  • ggf. Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes (§6 Gefahrstoffverordnung)
  • Unterweisung der Beschäftigten
  • Festlegen von Notfallmaßnahmen (Erste-Hilfe-Einrichtungen, Evakuierungsübungen)

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