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Energieversorgung sichern: Bürotemperaturen ein Grad niedriger möglich

Kategorie: Arbeitsschutz

Energieversorgung sichern: Ab sofort kühler im Büro 

Die Energieeinsparverordnung der Bundesregierung ist seit dem 01.09.22 gültig. Sie soll die Strom- und Gasversorgung bis Ende des Winters sicherstellen. 
Was bedeutet das für den Arbeitsschutz? 

Ab sofort stehen für uns Strom- und Gassparen auf dem Programm. Müssen wir aber auch im Büro oder in der Werkstatt frieren? 
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) gibt neue Vorgaben für die Lufttemperatur an Arbeitsplätzen. Diese gelten seit dem 01.09.2022 bis einschließlich 28.02.2023 und sie sind für Unternehmen verpflichtend.

Wohlfühlklima: eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur

Arbeitgebende müssen laut Arbeitsstättenverordnung in Arbeitsräumen „eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ sicherstellen. Klare Vorgaben gibt dazu die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 Raumtemperatur: 
Bei leichten Tätigkeiten, wie Büro- oder Bildschirmarbeit, waren zuvor 19 bis 20 °C vorgeschrieben, bei mittlerer Arbeitsschwere zwischen 17 und 19 °C und bei körperlich schwerer Arbeit 12 °C.

Bürotemperaturen ein Grad niedriger möglich

Nach der Umsetzung der neuen Verordnung müssen sich die Berufstätigen wärmer anziehen. Auch in privaten Unternehmen gelten neue Mindesttemperaturen an den Arbeitsplätzen: Bei leichten Aktivitäten sollen 18 bis 19 Grad Celsius herrschen, bei mittlerer Belastung 16 bis 18 Grad Celsius. Bei schweren Arbeiten sind weiterhin mindestens 12 Grad Celsius Lufttemperatur vorgesehen.

Unternehmen können in nichtöffentlichen Gebäuden die Lufttemperatur auf diese Werte absenken, müssen es aber nicht. Es ist nicht zu empfehlen, unter den Mindesttemperaturen zu bleiben. Wenn die Arbeitenden sich nicht wohl fühlen, kann es zu psychischen und körperlichen Belastungen kommen.

Ausreichende Belüftung für einen gesunden Arbeitsplatz

Was beim Energiesparen außerdem nicht übersehen werden darf: eine gute Luftqualität und einen gesunden Arbeitsplatz erreicht man nur mit ausreichender Belüftung. Die verbrauchte Innenraumluft wird durch frische Luft getauscht. So wird die Beseitigung von Stoff-, Wärme- und Feuchtebelastungen erreicht, die zwangsläufig bei der Nutzung eines Bauwerkes entstehen.

Ein wesentliches Beurteilungskriterium für eine genügende Luftqualität ist dabei nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 die Kohlendioxidkonzentration – wenn die Beschäftigten selbst die Hauptverursacher der CO2-Emissionen sind. Eine Anreicherung unter 1.000 ppm (Parts per Million/Teile pro Million) ist als hygienisch unbedenklich anerkannt. Wenn es erforderlich ist Infektionen vorzubeugen (z. B. mit SARS-CoV-2), sollten Unternehmen eine CO2-Konzentration unter 1.000 ppm in Innenräumen anstreben.

Frische Luft kann dies erreichen

Am besten sollte nach einem Lüftungsplan gehandelt werden, damit dieser Wert gar nicht erst überschritten wird. Wenn es aber zu einer Menge von über 2.000 ppm CO2 kommt, ist der Lüftungsplan nicht ausreichend und muss zwingend angepasst werden.

Messgeräte bestimmen den CO2-Gehalt in der Raumluft, wie zum Beispiel die Lüftungsampeln. Es kann aber auch errechnet werden, wie oft Lüften nötig ist, etwa mit der App „Lüften leicht gemacht“. Büroräume sollten laut Faustregel jede Stunde für ungefähr drei Minuten mit weit geöffnetem Fenster gelüftet werden. Wenn sich mehrere Personen für eine Besprechung zusammen aufhalten, sollte das Besprechungszimmer alle 20 Minuten gelüftet werden.

Wenn das Lüften mit Hilfe von Fenstern geschieht, ist die Stoßlüftung mit weit geöffneten Fenstern effektiver als gekippte Fenster. Denn bei gekippten Fenstern geht wertvolle Heizenergie über längere Zeit verloren. Überdies schädigen ausgekühlte Wände, Fußböden und Decken die Raumlufthygiene.

Es kann auch zu viel frische Luft sein!

Zu niedrige Raumtemperaturen lassen Gebäude auskühlen und sorgen für eine nachteilige Atmosphäre. Zu viel Feuchtigkeit in der Luft kann die Entstehung von Kondenswasser und damit Schimmelpilzbefall fördern.

Wenn Beschäftigte zum Beispiel im Homeoffice arbeiten und dadurch Gebäudeteile ungenutzt sind, muss nichtsdestotrotz für eine Grundtemperatur und einen Mindestluftaustausch gesorgt werden. Lassen Sie sich hierzu von Fachleuten für Gebäudetechnik und -hygiene unterstützen. Sie beraten Sie, wie Energie eingespart werden kann, ohne dass das Gebäude zu stark auszukühlt.

Quelle: VBG/certo. https://www.certo-portal.de/

 

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