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Sicherer Fahrspaß mit E-Scootern

Kategorie: Arbeitsschutz

Mobilität soll moderner und umweltfreundlicher werden

Seit dem 15. Juni 2019 sind elektrische Tretroller, so genannte E-Scooter, für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Die elektrisch betriebenen Fahrzeuge sollen dazu beitragen, Mobilität modern und umweltfreundlich zu machen. Aber schon in den ersten Wochen ereigneten sich mehrere schwere Unfälle. Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Tipps, worauf zu achten ist, damit der Fahrspaß auch sicher bleibt.

Welche Merkmale müssen Elektrokleinstfahrzeuge aufweisen?

Elektrokleinstfahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen u. a. die folgenden Merkmale aufweisen: Lenk- oder Haltestange, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht weniger als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1400 W bei selbstbalancierenden Fahrzeugen), verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen (u. a. im Bereich der Brems- und Lichtsysteme, der Fahrdynamik und elektrischen Sicherheit). Beispielsweise müssen sie über jeweils ein Vorder-, Rück- und Bremslicht verfügen sowie mit zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und einer "helltönenden Glocke" oder alternativ einem Signal, das eindeutig warnenden Charakter hat, ausgerüstet sein. Für das Elektrokleinstfahrzeug muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen.


Wer darf mit Elektrokleinstfahrzeugen fahren und ist ein Führerschein notwendig?

Elektrokleinstfahrzeuge können ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden. Eine Führerscheinpflicht bzw. Pflicht zur Mofa-Prüfbescheinigung besteht nicht.


Wo dürfen Elektrokleinstfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr fahren?

Laut Verordnung sollen E-Scooter auf Radverkehrsanlagen fahren, das heißt auf Radwegen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen. Ist keiner dieser Wege vorhanden, müssen E-Scooter auf der Fahrbahn fahren. Gehwege sind tabu! Es sei denn, diese wurden durch ein zusätzliches Verkehrszeichen freigegeben.

Was ist beim Führen von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr außerdem zu beachten?

Neben den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung ist beispielsweise Folgendes einzuhalten: einzeln hintereinander und nicht freihändig fahren auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen ist möglichst weit rechts zu fahren wenn kein Fahrtrichtungszeiger vorhanden ist, muss die Richtungsänderung rechtzeitig und deutlich durch Handzeichen angekündigt werden die Beförderung von Personen und der Anhängerbetrieb sind nicht gestattet bei Verkehrsverboten dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur dort fahren oder einfahren, wenn dies durch ein Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt ist. 


Ist das Tragen eines Helms vorgeschrieben?

Eine Helmpflicht besteht für Elektrokleinstfahrzeuge nicht. Zum Schutz vor Kopfverletzungen wird das Tragen eines Helms (Fahrradhelm) aber dringend empfohlen. Zur eigenen Sicherheit sollten auch geeignete Schuhe und bei Dunkelheit reflektierende Kleidung getragen werden.


Gibt es eine Promillegrenze für das Fahren von Elektrokleinstfahrzeugen?

Ja, es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrerinnen und Autofahrer.


Was gilt im Unternehmen?

Neben den oben aufgeführten Regelungen sind für die betriebliche Verwendung folgende grundlegende Bedingungen zu beachten: Die Elektrokleinstfahrzeuge fallen unter den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung und der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (DGUV Vorschrift 70) und sind somit auch regelmäßig zu prüfen. Unternehmerinnen und Unternehmer haben die Elektrokleinstfahrzeuge in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Hierzu gehört auch die Überlegung, ob bei betrieblicher Nutzung z. B. Helm, reflektierende Kleidung und geeignete Schuhe getragen werden müssen. Die Nutzerinnen und Nutzer sind in der Bedienung zu unterweisen. 

Quelle:

DGUV, www.dguv.de/fbhl/sachgebiete/postsendungen/faq/e_scooter/index.jsp

www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_366163.jsp

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