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Risikomanagement im Sinne des Lieferkettengesetzes - auch ein Thema für KMU
Neues Jahr, neue Anforderungen – ab Januar 2023 tritt stufenweise das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: Lieferkettengesetz) in Kraft. Dieses deutsche Bundesgesetz richtet sich zunächst an in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 3000 Arbeitnehmern im Inland und erlegt ihnen auf, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer Lieferkette zu beachten. Ab Januar 2024 senkt sich der Schwellenwert auf 1000 inländische Mitarbeiter, so dass perspektivisch ein Großteil der deutschen Großunternehmen bzw. Konzerne von diesem Gesetz betroffen sind.
Indirekt betrifft dieses Gesetz jedoch nicht nur große Unternehmen, sondern auch zahlreiche kleine und mittelständische Betriebe in Deutschland, sofern diese Großunternehmen zu ihrem Kundenkreis zählen. Die definierten Anforderungen werden also durch die Lieferkette an die Zulieferbetriebe weitergereicht.
Zusammenhang von gesetzlichen Sorgfaltspflichten und normbasierten Risikomanagement
Wie der Name Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bereits vermuten lässt, stellen Sorgfaltspflichten, welche eindeutig definiert wurden und eng mit dem betriebsinternen Risikomanagement verbunden sind, die zentrale Essenz dieses Gesetzes dar.
Diese umfassen gem. §3 Abs.1 Satz 2 im Einzelnen:
- Einführung eines Risikomanagements
- Festlegung betriebsinterner Zuständigkeiten
- Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
- Abgabe einer Grundsatzerklärung
- Verankerung von Präventionsmaßnahmen (im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern)
- Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Umsetzung im Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern
- Dokumentation und Berichterstellung
Die Umsetzung dieser geschilderten Anforderungen und die dahinterliegenden Mechanismen sind grundsätzlich für die meisten Unternehmen nicht neu. All diese Elemente bedienen Anforderungen aus den derzeit gängigen und weit verbreiteten Managementsystemen, wie etwa der DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement) oder der DIN ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagement). Erwähnt sei in diesem Zusammenhang etwa der PDCA-Zyklus, also der wiederkehrende Kreislauf der betrieblichen Planung und Steuerung, sowie der risikobasierte Ansatz, welcher die Grundlage für nahezu alle normativen Managementsysteme darstellt.
Risikokatalog und BAFA-Kontrolle
Im Rahmen der Gesetzgebung wurde ein Risikokatalog erstellt, welche die betroffenen Unternehmen und Ihre Partner regelmäßig ermitteln und handhaben müssen und somit den inhaltlichen Rahmen für den Risikomanagementprozess bilden. Basis dafür sind 11 international anerkannte Menschenrechtsübereinkommen, mit entsprechenden zu schützenden Rechtsgütern, die Vorgabe zum Verhalten bzw. Verbote unternehmerischen Handelns nach sich ziehen.
Im Einzelnen seien hier beispielhaft genannt:
- Verbot von Zwangsarbeit, Sklaverei, Kinderarbeit
- Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Recht zur Bildung von Mitarbeitervertretungen
- Widerrechtliche Nutzung von Land- und Lebensgrundlagen
- Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben
Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) wird die Einhaltung des Gesetzes überwachen und wird dahingehend mit umfangreichen Kontrollbefugnissen ausgestattet (Betreten von Räumlichkeiten, Einsicht von Unterlagen etc.). Sofern die kontrollierten Unternehmen ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 8 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Neben dem Ausüben der Kontrollfunktion unterstützt das BAFA die betroffenen Unternehmen mit umfangreichen Informationen und Hilfestellungen. Es wurden sogenannte Handreichungen formuliert, welche das BAFA auf seiner eigenen Seite zum Lieferkettengesetz zur Verfügung stellt, abrufbar unter www.bafa.de/lieferketten
Haben auch Sie die Herausforderung das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umsetzen zu müssen oder konfrontieren Sie Ihre Kunden mit entsprechenden Anforderungen? Wir unterstützen Sie gern bei einer Eingliederung in Ihr bestehendes Manage-mentsystem, bei der Neueinführung oder bei einer strukturierten Umsetzung der notwendigen geforderten Verfahren in Ihrem Betrieb.
Sprechen Sie uns an. Das FKC Prozessmanagement-Team unterstützt Sie gern.