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Ein Leitfaden für Arbeitssicherheit, unternehmerische Verantwortung und Haftung im Zusammenhang mit der Legalisierung von Cannabis
Sicherheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz sind für jedes Unternehmen von größter Bedeutung. Um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten, sich bewusst zu sein, wie sich verschiedene Substanzen, einschließlich Cannabis, bewusstseinsverändernde Substanzen, Medikamente und Alkohol, auf die Arbeitsleistung und die Sicherheit auswirken können. Grundsätzlich haben Rauschmittel und bewusstseinsverändernde Substanzen am Arbeitsplatz nichts zu suchen. (DGUV V 1 §15 Abs. 2 und BGB §241 Abs. 2 und §242)
Cannabis am Arbeitsplatz
Cannabis ist eine weit verbreitete Substanz, die sowohl zu medizinischen Zwecken als auch in der Freizeit konsumiert wird. Die Auswirkungen von Cannabis auf die kognitiven und koordinativen Funktionen können die Arbeitsleistung beeinträchtigen und das Risiko von Arbeitsunfällen erhöhen. Da der Arbeitgeber die individuelle Beeinträchtigung durch Rauschmittelkonsum nicht zuverlässig feststellen kann, sollten klare Richtlinien zur Verwendung von Cannabis am Arbeitsplatz festgelegt und die Beschäftigten über die Auswirkungen informiert werden.
Der Konsum von bewusstseinsbeeinflussenden Substanzen und Rauschmitteln ist nur dann arbeits- und arbeitsschutzrechtlich relevant, wenn er Auswirkungen auf die Arbeitsleistung und Gefährdungssituation hat. Zu beachten ist auch, dass nach der neuen Gesetzgebung der Jugendschutz nicht vernachlässigt werden darf. (CanG §5)
Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat dazu fünf Forderungen für mehr Sicherheit vorgelegt.
Bewusstseinsbeeinflussende Substanzen
Neben Cannabis können sich auch andere bewusstseinsverändernde Substanzen wie Kokain, Methamphetamin und verschreibungspflichtige Medikamente negativ auf die Arbeitsleistung auswirken. Arbeitgeber sollten Schulungen anbieten, um die Arbeitnehmer über die Auswirkungen dieser Substanzen zu informieren und Strategien zur Identifizierung von Problemen zu entwickeln.
Medikamente am Arbeitsplatz
Bestimmte Medikamente können die Fähigkeit zur sicheren Ausführung von Arbeitsaufgaben beeinträchtigen. Arbeitgeber sollten die Mitarbeitenden ermutigen, offen über die Einnahme von Medikamenten zu sprechen und gegebenenfalls alternative Arbeitsregelungen zu treffen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Dazu gibt es die umfassende DGUV Information 206-009 "Suchtprävention in der Arbeitswelt".
Alkohol am Arbeitsplatz
Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz kann zu schwerwiegenden Sicherheitsrisiken führen. Arbeitgeber sollten klare Richtlinien zur Verwendung von Alkohol am Arbeitsplatz festlegen und Programme zur Unterstützung von Mitarbeitern mit Alkoholproblemen anbieten.
Unternehmerische Verantwortung und Haftung
Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und ihre Beschäftigten vor den Gefahren bewusstseinsverändernder Substanzen zu schützen. Durch die Einführung klarer Richtlinien, Schulungen und Unterstützungsprogramme können Arbeitgeber dazu beitragen, das Risiko von Arbeitsunfällen zu minimieren und die Haftung zu reduzieren.
Umsetzung von Richtlinien
Die Umsetzung von Richtlinien zum Umgang mit bewusstseinsbeeinflussenden Substanzen am Arbeitsplatz erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ggf. externen Experten sowie der Arbeitnehmervertretung. Regelmäßige Schulungen, Kommunikation und Überwachung sind entscheidend für den Erfolg dieser Bemühungen.
Schlussfolgerung
Der Gebrauch von bewusstseinsverändernden Substanzen am Arbeitsplatz kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit und Produktivität haben. Durch die Einführung klarer Richtlinien, Schulungen und Unterstützungsprogramme können Arbeitgeber dazu beitragen, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und das Risiko von Arbeitsunfällen zu minimieren.
Regeln und Vereinbarungen, die auf die Aufgaben des Unternehmens zugeschnitten sind, sollten aufgestellt werden, und ein vollständiges Verbot von Drogen, Alkohol, Cannabis und bewusstseinsverändernden Substanzen sollte im Einzelfall geprüft und formuliert werden.
Mögliche Instrumente hierfür sind z.B. eine Betriebsvereinbarung, der Arbeitsvertrag oder eine Betriebsanweisung. Für weitere Informationen und Hilfsmittel zum Thema Arbeitssicherheit und Suchtprävention am Arbeitsplatz wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde oder kontaktieren Sie uns.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an Ihren FKC- Arbeitsschutzberater.