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Was sind Diisocyanate und warum wird die Schulung zur Pflicht?
Lacke, Schäume und Klebestoffe, die aus Polyurethanen (PU) bestehen, enthalten Isocyanate. Ab August 2023 ist für alle Personen, die mit PU-Materialien arbeiten, eine Schulung Pflicht, die über den sicheren Umgang mit den Stoffen informiert und sensibilisiert.
Diisocyanate sind in reiner Form bei Raumtemperatur farblose bis gelbliche Flüssigkeiten oder Feststoffe und eigenen sich zu Bindungen von unterschiedlichsten Materialien wie Holz, Glas, Metall, Gummi, Karton u. a. Sie sind universell einsetzbar, lange haltbar, wetterbeständig und mit geringer Energie herstellbar.
Diisocyanate
- werden teilweise als giftig sowie als krebsverdächtig eingestuft
- sind hochgradig Atemwegs- und Hautsensibilisierend
- verursachen berufsbedingte Krankheiten wie Hautekzeme und Asthma
- haben schätzungsweise 5000 neue Fälle von berufsbedingtem Asthma in den letzten Jahren verantwortet
Eine Analyse in Bezug auf die Atemwegserkrankung durch Diisocyanate hat ergeben, dass diese Stoffe für die Erkrankungen verantwortlich gemacht werden konnten. Die DGUV hat ein umfassendes Informationsblatt zum Thema Polyurethane/Isocyanate veröffentlicht, dass Sie sich hier im Downloadcenter der BG RCI herunterladen können.
Unterweisung bis 24.08.2023 Pflicht
Gemäß der neuen EU-Verordnung zum Thema der Isocyanate, müssen alle Mitarbeitenden, die mit diesen Stoffen in Kontakt kommen können (das betrifft u. a. Mechaniker, Karosserie- und Lackiermitarbeiter, Mitarbeitende im Baugewerbe, aber auch in Druckereien) alle 5 Jahre unterwiesen werden.
Die Verordnung tritt am 24.08.2023 in Kraft und alle Mitarbeiter die diese Schulung bis dahin nicht erhalten haben, dürfen nach diesem Datum keine Tätigkeiten mit Diisocyanaten (Diisocyanatkonzentration ab 0,1 Gewichts-Prozent) durchführen. Bei Missachtung droht eine Haftstrafe, bzw. Geldstrafe von bis zu 100.000 €.
Jeder Unternehmer muss auf Verlangen der zuständigen Behörde den Schulungsnachweis für alle betriebsangehörigen Personen erbringen, die mit schulungspflichtigen Produkten umgehen bzw. diese anwenden. Typische Anlässe für Kontrollen dürften Betriebsbesuche oder Baustellenbegehungen der Arbeitsschutzbehörde und Berufsgenossenschaften sein.
Die Schulung wird in drei Stufen definiert
- Basisschulung vor der Anwendung (Allgemeine Schulung, Stufe 1)
- Aufbauschulung bei mittlerem Expositionsrisiko/Gefährdung (Stufe 2)
- Fortgeschrittenenschulung bei hohem Expositionsrisiko/Gefährdung (Stufe 3)
Viele Anwender dürften mit der allgemeinen Schulung (Stufe 1) auskommen. Über die betriebs- und anwendungsbezogenen erforderlichen Schulungsstufen sollten sich Arbeitgebende frühzeitig informieren.
Seit Februar 2022 sind alle PU-Produkte, für die eine Sicherheitsschulung erforderlich ist, durch den folgenden Hinweis gekennzeichnet: Ab dem 24. August 2023 ist vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung dieses Produkts eine angemessene Schulung erforderlich.
Möglichkeiten für die Pflicht-Schulung
Die Schulungen können online oder in Präsenz, im Betrieb oder extern, geschult werden. Ein Online- oder webbasiertes Training eignet sich jedoch nicht für alle Trainingsinhalte - z. B. nicht für praktische Übungen, die eines Feedbacks des Trainers bedürfen.
Schulungen können von akkreditierten Trainern durchgeführt werden. Experten mit Trainerschein, berechtigte Firmen oder auch der Arbeitgeber dürfen schulen. Die Betriebe müssen die Schulung sicherstellen und vergüten. Schulungsstellen sind im Internet zu finden, suchen Sie nach "Isocyanate Schulung".
Falls noch nicht alle Ihre Fragen beantwortet sind oder Sie Unterstützung bei diesem oder einem anderen Arbeitsschutz-Thema benötigen, steht Ihnen Ihre FKC-Fachkraft für Arbeitssicherheit gerne zur Verfügung.
Quellen: FKC / DGUV / BG BAU / HWK Düsseldorf