News

Nutzung flourhaltiger Schaumlöschmittel voraussichtlich bald nicht mehr erlaubt

Kategorie: Arbeitsschutz

Der baldige Umstieg auf fluorfreie Schaumfeuerlöscher wird empfohlen

Der Bundesverband Technischer Brandschutz e.V. (bvfa) empfiehlt in seinem Positionspapier „Schaum-Feuerlöscher und Fluorverbot“ (Link zum Positionspapier des bvfa) eine nachhaltige Lösung ohne Fluorzusatz beim Neukauf, Austausch oder Nachfüllen von Schaum-Feuerlöschern.  
Die hohe Leistung bekannter Schaumlöscher ist auf die Verwendung von Per- und Polyfluoralkyl-Substanzen (PFAS) zurückzuführen. Diese synthetischen fluorierten Verbindungen sind nicht biologisch abbaubar und reichern sich langfristig in der Natur an. Sie können durch unkontrollierte Freisetzung auch in Lebensmittel und Trinkwasser gelangen. Die Europäische Union plant daher umfangreiche Beschränkungen dieser Stoffe.

Übergangsfrist voraussichtlich kurz – Austausch oder Umrüstung wird nötig

Im Juni 2021 wurde das Flourverbot für Schaumlöschmittel in Feuerlöschern angekündigt. Es könnte bereits im Jahr 2023 von der Europäischen Kommission verabschiedet werden.
Gemäß der darin enthaltenen Übergangsfrist und Ausnahmeregelungen müssen aktuell gekaufte fluorhaltige Schaumfeuerlöscher vor Ablauf ihrer normalen Nutzungsdauer ausgetauscht oder umgerüstet werden. Die Hersteller haben bereits leistungsstarke Schaumlöscher entwickelt und zertifiziert, die nachhaltig ohne fluorierte Zusätze auskommen.

Informieren Sie sich jetzt!

Da mit einer kurzen Übergangsfrist gerechnet wird, empfehlen wir Ihnen bereits beim nächsten Prüfzyklus Ihrer Feuerlöscher auf flourfreie Alternativen umzusteigen. Prüfen Sie auch, ob die Nutzung von Schaumlöschmittel in Ihren Räumlichkeiten notwendig ist. Sollte die Gefährdungsbeurteilung nicht ausdrücklich Schaumfeuerlöscher zur Abdeckung der Brandklassen A und B verlangen, stehen flourfreie Alternativen zur Verfügung. Häufig liegt nur die Brandklasse A vor, für die Feuerlöscher mit Effektiv-Salzlösung sehr gut geeignet sind.

Warnhinweis wird Pflicht

Sobald die Nutzung flourhaltiger Schaumlöschmittel verboten ist, müssen Sie Ihre noch flourhaltigen Schaumfeuerlöscher mit einem Warnhinweis kennzeichnen:

WARNUNG Enthält per- und polyflourierte Alkylsubstanzen (PFAS)

Weitere Informationen erhalten Sie bei Herstellern, Fachhändlern und unter bfva.de.

Behalten Sie Ihre Betreiberpflichten im Blick und lassen Sie sich von Ihrem Sicherheitsingenieur, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihrem Brandschutzbeauftragten beraten.

 

Nutzen Sie unsere Tipps als Aushang für Ihre Mitarbeiter

Gerne Teilen wir unser Wissen mit Ihnen und bieten Ihnen unsere Informationen als Download