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Neue Sars-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung ab 01.10.2022

Kategorie: Arbeitsschutz

Mit neuer Corona-Arbeitsschutzverordnung auf den Winter vorbereitet 

Hiermit erhalten Sie die Informationen zur neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung. Sie tritt nach Erlass durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales am 1. Oktober in Kraft und gilt bis einschließlich 7. April 2023.

Im Gegensatz zu den vergangenen Infektionswellen erzeugt die aktuell vorherrschende Omikron-Variante schon während des Sommers ein erhöhtes Infektionsgeschehen. Für die kommende kalte Saison kann angenommen werden, dass die Infektionszahlen wieder ansteigen - auch in den Unternehmen. 

Daher ist dringend angeraten, erneut auch im Arbeitsumfeld Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie ebenso im privaten Umfeld, um die Infektionszahlen zu regulieren. Außerdem sollten durch Infektionen bedingte Ausfälle der Arbeitskräfte verringert werden und Belastungen des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen sowie der Wirtschaft begrenzt werden.
 
Rücksichtsvolles Verhalten und Schutzmaßnahmen werden überall wieder notwendig sein – gerade auch am Arbeitsplatz. Dabei setzt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf die bekannten und bewährten Maßnahmen: 

Maßnahmen

  • Hygienekonzepte müssen weiter realisiert werden, angepasst an die konkrete Situation.
  • Auch zukünftig gilt: Abstand halten, Hygiene befolgen und regelmäßig lüften.
  • Die Maskenpflicht gilt überall dort, wo andere Maßnahmen nicht möglich sind oder nicht ausreichen.
  • Kontakte im beruflichen Umfeld sind zu reduzieren, vor allem sollten Räume nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden.
  • Arbeitgeber sollen prüfen, ob sie Homeoffice anbieten und Testangebote unterbreiten.
  • Der Arbeitgeber muss weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufklären und über die Möglichkeiten einer Impfung informieren und diese auch während der Arbeitszeit ermöglichen. 

Bitte wenden Sie sich zur Überprüfung Ihrer Hygienekonzepte und Gefährdungsbeurteilungen an Ihren FKC Berater. Wir stehen Ihnen dazu kurzfristig gerne remote oder vor Ort zur Verfügung.

 

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

 

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