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Mehrsprachige Datenschutzerklärung? Bußgeld gegen TikTok wegen unzureichender Datenschutzerklärung

Kategorie: Datenschutz

Bußgeld gegen TikTok wegen unzureichender Datenschutzerklärung

Gegen die vor allem bei Jugendlichen beliebte App TikTok wurde von der holländischen Aufsichtsbehörde ein Bußgeld in Höhe von 750.000 Euro verhängt, weil die Datenschutzerklärung nur auf Englisch bereitgestellt wurde.  

Dass Betreiber einer Internetseite den Besuchern eine Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen müssen, ist den meisten Leuten bekannt. Dasselbe gilt auch bei Apps, sobald diese personenbezogene Daten verarbeiten. In einer solchen Datenschutzerklärung muss der Verantwortliche den Nutzer über jegliche Datenverarbeitungen aufklären. Außerdem müssen die Kontaktdaten hinterlegt werden und der Nutzer muss über seine Rechte aufgeklärt werden. 

Datenschutzerklärung auf Englisch besonders für junge Nutzer nicht ausreichend klar

Die holländische Aufsichtsbehörde wirft den Betreibern der App vor, vor allem die Privatsphäre von Kindern verletzt zu haben. Die Informationen, die niederländische Benutzer bei der Installation und Verwendung der Anwendung erhalten, waren lange Zeit nur auf Englisch und daher schwer verständlich gewesen. Da es auf Niederländisch keine Datenschutzerklärung gibt, ist insbesondere vielen jungen Nutzern nicht ausreichend klar, „wie die Anwendung personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet und weiterverwendet“. Dieses Vorgehen ist somit nicht datenschutzkonform.

Bei der alltäglichen Beratung stellt sich häufig die Frage, in welchen Sprachen die Datenschutzerklärung dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden muss. 

Eine direkte Vorgabe dazu findet sich nicht in der DSGVO. Nach Art. 12 Abs. 1 S. 1 DSGVO heißt es nur: „Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen (…) in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln.“

Klare und einfache Sprache - die angesprochenen Nutzer sollten die Datenschutzerklärung verstehen können

Daraus ergibt sich, dass der Betroffene in der Lage sein soll, die bereitgestellten Informationen zu verstehen. Folglich muss die Datenschutzerklärung in der Sprache zur Verfügung gestellt werden, die die angesprochenen Nutzer verstehen können. Das bedeutet, dass bei einem Onlineshop der auf Französisch angeboten wird, die Datenschutzerklärung auch auf Französisch bereitgestellt werden muss. Wenn man also mit seinem Angebot eine bestimmte Personengruppe anspricht, muss auch die Datenschutzerklärung in dieser Sprache vorliegen.

Originalversion übersetzen lassen

Es ist aber nicht empfehlenswert einfach eine fremdsprachige Vorlage zu nutzen, weil diese häufig nicht detailliert sind und so einen Datenschutzverstoß darstellen. Es empfiehlt sich daher, die aufwendig erstellte Originalversion übersetzen zulassen. Hierbei macht es Sinn Ihren Datenschutzbeauftragten mit einzubeziehen. 


Bei Rückfragen zur Umsetzung stehen Ihnen unsere Berater:innen gerne zur Verfügung.

 

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