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Am 28. April findet der 24. "Tag gegen Lärm" statt

Kategorie: Arbeitsschutz

Am 28. April findet der 24. "Tag gegen Lärm" statt

Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz. Wenngleich der Fokus zumeist auf dem gehörschädigenden Lärm liegt, der in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung durch Auslösewerte definiert wird, darf nicht vergessen werden, dass auch wesentlich niedrigere Schalldruckpegel in der Lage sind, Wirkungen auszulösen: Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen, Anspannung der Muskulatur, Beeinträchtigung der Sprachverständlichkeit, um nur einige mögliche extraaurale Lärmwirkungen zu nennen (BAuA, BG RCI, DGUV). 
Um diesen und weiteren Belastungen und Gefährdungen durch Lärm wirksam zu begegnen, sind Arbeitgeber verpflichtet, die Lärmbelastung am Arbeitsplatz zu ermitteln, zu bewerten und in Abhängigkeit von dem Ergebnis passgenaue Maßnahmen abzuleiten und durchzuführen. Als Hilfsmittel kann hierfür die Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, kurz TRLV Lärm, dienen (BAuA).

Die Beschäftigten haben die Pflicht, sich an die Maßnahmen zu halten und nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Je besser man sie abholt und ihnen die Chance gibt, den Sinn der Maßnahmen zu verstehen, desto größer wird die Akzeptanz und die Wahrscheinlichkeit, dass die Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, sein. Noch dazu wird sich bewusst(er) mit Lärm als Gefahrenquelle auseinandergesetzt werden.

Dieses Ziel verfolgt auch der am 28. April anstehende „Tag gegen Lärm“. Er findet in Deutschland seit 1998 statt und möchte Aufmerksamkeit für die Lärmproblematik erregen und das Bewusstsein für die Sinneswahrnehmung Hören stärken. 

Vielleicht haben Sie ja Lust, durch Teilnahme am Aktionstag – sei es mit einer symbolischen 15-sekündigen Lärmpause um 14.15 Uhr oder Gesprächen mit Betroffenen aus stark lärmbelasteten Umgebungen – einen Beitrag zu einer kontinuierlichen Aufklärung über Lärm und seine Auswirkungen zu leisten, damit das Thema in aller Munde bleibt und den Stellenwert bekommt, der ihm zusteht (DEGA).

 

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