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Hitzebedingte Erkrankungen am Arbeitsplatz vermeiden. Achten Sie frühzeitig auf die Signale Ihres Körpers.

Kategorie: Arbeitsschutz

Beeinträchtigung der Arbeitsbedingungen durch Hitze

Aufgrund des Klimawandels kommt es in den Sommermonaten vermehrt und wiederkehrend zu Hitzeperioden, die sich deutlich auf Arbeitsplätze in Innenräumen und im Freien auswirken. Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz können die Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen und gesundheitliche Risiken mit sich bringen.
Die ersten Anzeichen hitzebedingter Erkrankungen sind nicht immer eindeutig und können sich von Person zu Person unterschiedlich äußern.

Mögliche Symptome sind:

  • Unwohlsein
  • Kopfschmerzen
  • Müdigkeit
  • Krämpfe
  • ausgeprägter Durst
  • Unruhe
  • Reizbarkeit oder Aggressivität
  • Verwirrtheit

Schon das Auftreten einzelner Symptome kann auf eine Überhitzung hindeuten. Wichtig ist, solche Warnsignale bei sich selbst oder bei Mitarbeitenden frühzeitig wahrzunehmen und auch ernst zu nehmen, denn dann müssen Schatten, Kühlung und Erste Hilfe schnell organisiert werden.

 

Maßnahmen sind nach Lufttemperatur gestaffelt

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auch bei Hitze zu gewährleisten. Gemäß der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 müssen bereits ab einer Lufttemperatur von 26 °C Maßnahmen zur Abkühlung ergriffen werden.
Ab 30 °C sind weitere wirksame Maßnahmen erforderlich, möglich sind unter anderem eine effektive Steuerung des Sonnenschutzes, die Vermeidung von Wärmequellen wie  Druckern, eine Ausweitung der Gleitzeitregelung, eine Lockerung der Kleiderordnung und sowie die Bereitstellung von ausreichend Getränken.

In Räumen, in denen die Lufttemperatur 35 °C übersteigt, darf nicht gearbeitet werden. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber Hilfsmittel zur Verfügung stellt. Dazu gehören unter anderem Luftduschen und Hitzepausen, wie sie bei sogenannten Hitzearbeitsplätzen, etwa am Hochofen, vorgeschrieben sind.

Mangelt es an Hilfsmitteln, heißt das aber nicht automatisch, dass Beschäftigte einfach nach Hause gehen können, sondern nur, dass in bestimmten Räumen nicht gearbeitet werden darf.

 

Arbeiten im Freien

Bei Tätigkeiten im Freien, z. B. auf Baustellen, im Garten- und Landschaftsbau oder in der Landwirtschaft, ist frühzeitig zu handeln.

Hitzebelastungen treten insbesondere dann auf, wenn folgende Faktoren zusammentreffen:

  • hohe Umgebungstemperaturen
  • intensive körperliche Tätigkeit
  • hohe Luftfeuchtigkeit
  • direkte Sonneneinstrahlung und geringe Luftbewegung

Das Tragen schwerer oder wärmeisolierender Schutzkleidung kann die Belastung zusätzlich verstärken.

Die persönliche Beanspruchung wird mitbestimmt durch:

  • persönliche Anpassungsfähigkeit an Hitze
  • körperliche Leistungsfähigkeit
  • gesundheitliche Verfassung, Vorerkrankungen und Medikamenteneinnahme
  • Flüssigkeitszufuhr

Eine unzureichende Wärmeregulation kann zu Überhitzung und in schweren Fällen zu einem Hitzschlag führen. Erste Anzeichen wie Benommenheit, Kopfschmerzen, Muskelkrämpfe oder Verwirrtheit müssen ernst genommen werden.

 

Effektive Schritte unternehmen, um die äußere und innere Hitzebelastung senken

Die Reihenfolge technische – organisatorische – persönliche Schutzmaßnahmen gilt grundsätzlich auch für Sommerhitze an Außenarbeitsplätzen.

Folgende Vorgehensweisen bieten die Chance, die Hitzebelastung bei der Arbeit zu senken:

1. Schutz vor zu starker Wärmeeinwirkung von außen

  • Schatten aufsuchen
  • Klimatisierung (zum Beispiel von Fahrerkabinen)
  • Arbeitszeitverlagerung in kühlere Tageszeiten
  • Vermeidung oder Minimierung zusätzlicher Wärmequellen

2. Reduzierung der inneren Wärmeproduktion

  • Arbeitsausmaß reduzieren
  • Verringerung der körperlichen Arbeitsschwere durch Einsatz von Hilfsmitteln
  • zusätzliche Pausen
  • „schwere“ Mahlzeiten meiden

3. Unterstützung der Wärmeabgabe

  • Einsatz von Kühlkleidung
  • Kopfbedeckung tragen und den Nackenschutz anfeuchten
  • höhere Luftströmung durch z. B. einen Ventilator erzeugen
  • Pausen in kühlerer Umgebung verbringen

4. Sicherstellung einer ausreichenden Flüssigkeitszufuhr

  • Bereitstellung von genügend Getränken wie Wasser, Tee oder verdünnte Fruchtsäfte
  • regelmäßige Trinkpausen integrieren

 

Der Sommer ist da: Jetzt vor UV-Strahlung schützen!

Zuviel Sonne kann aufgrund der schädigenden UV-Strahlung gefährlich sein – Sonnenbrand, vorzeitige Hautalterung oder Augenschäden bis zum schlimmsten Fall, dem Hautkrebs. Schon jetzt ist der weiße Hautkrebs eine der häufigsten angezeigten
Berufskrankheiten. Schon mit simplen Maßnahmen ist ein erheblicher Schutz vor UV-Strahlung möglich. Dabei gilt ebenfalls das TOP-Prinzip: technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen.

1. Technische Maßnahmen (sofern möglich)

  • Schattenplätze schaffen: z.B. durch Zelte, Sonnensegel, Überdachungen oder fahrbare Schattenspender am Arbeitsplatz.
  • Arbeitsbereiche verlagern: Falls realisierbar, Tätigkeiten in schattige oder überdachte Zonen verlegen.

2. Organisatorische Maßnahmen

  • Arbeitszeitverlagerung: Tätigkeiten mit hoher UV-Exposition möglichst in die frühen Morgen- oder späten Nachmittagsstunden legen.
  • Arbeitsrotation: Reduzierung der individuellen UV-Belastung durch Wechsel der Arbeitskräfte.
  • Regelmäßige Pausen in schattigen, kühlen Bereichen zur Regeneration.
  • UV-Vorhersage beachten: Planung anhand aktueller UV-Index-Daten (z. B. über das Bundesamt für Strahlenschutz).

3. Persönliche Schutzmaßnahmen

  • UV-Schutzkleidung: langärmelige, dicht gewebte Kleidung mit UV-Schutzfaktor, breitkrempige Hüte oder Helmkappen mit Nackenschutz.
  • Sonnenschutzmittel: Breitspektrum-Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor (LSF) 30 oder höher, regelmäßig auftragen – besonders bei starkem Schwitzen.
  • UV-Schutzbrillen: Geprüfte Sonnenbrillen mit UV400-Kennzeichnung schützen die Augen.

Für weitere Informationen nutzen Sie gerne die DGUV Information 203-085 „Arbeiten unter der Sonne“.

Quellen: IG Metall, bgbau.de

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