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Wichtige Informationen zur Google Fonts Abmahnwelle

Kategorie: Datenschutz

Wichtige Informationen zur Google Fonts Abmahnwelle

Wir, das FKC Datenschutz-Team, möchten Sie heute aus gegebenem Anlass über Folgendes informieren: Wie im Betreff angezeigt ist die Thematik der Nutzung von Google Fonts bei speziellen Rechtsanwaltskanzleien angekommen.

Hinsichtlich der Verwendung von Google Fonts gab es Anfang 2022 ein Urteil des LG Münchens (Urteil v. 20.1.2022-3 O 17493/29). Das LG München urteilte, dass durch das Nachladen von Fonts von einem Google-Server Daten automatisch an Google ohne Rechtsgrundlage übertragen und damit allg. Persönlichkeitsrechte von betroffenen Personen verletzt werden. Das LG München hat in seinem Urteil Anfang des Jahres der Klägerpartei ganze 100,- EUR als immaterieller Schadensersatz zugesprochen.

U.a. dieses rechtskräftige Urteil haben sich die besagten Anwaltskanzleien zum Anlass genommen, um Webseitenbetreiber, die weiterhin Google Fonts serverseitig von Google laden, im großen Stil abzumahnen.

Wenn Sie noch Google Fonts dynamisch auf Ihrer Webseite einbinden, sollten Sie in erster Linie zeitnah eine Umstellung auf eine lokale Einbindung vornehmen. Halten Sie hier am besten Rücksprache mit Ihrer IT-Abteilung, welche für die Betreuung Ihrer Webseite zuständig ist. Diese kann Ihnen auch mitteilen, ob Sie tatsächlich noch Fonts über Google laden.

Wenn Sie eines der genannten Abmahnschreiben erhalten, reagieren Sie bitte nicht sofort. Binden Sie hier eine Rechtsberatung ein.

Für weitere Beratung im Datenschutz, auch hinsichtlich anderer Dienste von Google, wenden Sie sich gerne an Ihre/n Datenschutzberater/in oder an unseren Vertrieb.

Beste Grüße 
Ihr FKC Datenschutz-Team