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Erste Hilfe im Betrieb - Jeder kann helfen

Kategorie: Arbeitsschutz

Internationaler Tag der Ersten Hilfe

Am 14. September 2019 findet der Internationale Tag der Ersten Hilfe statt und wir werden an die regelmäßige Auffrischung des "Ersten Hilfe Kurses" erinnert. Unter dem Motto "Jeder kann helfen" rufen die Internationale Föderation der Rotkreuzund Rothalbmond-Gesellschaften dazu auf, mehr Menschen mit den Erste-Hilfe-Leistungen vertraut zu machen. Wir möchten diesen Tag zum Anlass nehmen daran zu erinnern, wie wichtig Erste Hilfe im Betrieb und darüber hinaus im Alltag ist.

Bitte überprüfen Sie die Erste-Hilfe-Materialien in Ihrem Unternehmen regelmäßig und unterstützen Sie die Ersthelfer. Denn die Durchführung von lebensrettenden und gesundheitserhaltenen Sofortmaßnahmen ist wichtig und geht uns alle an. Die Maßnahmen, um Leben zu retten, umfassen auch Notrufe, die Absicherung einer Unfallstelle sowie die Betreuung von verletzten Personen. Als Bürgerpflicht gilt, hilflosen oder in Not geratenen Menschen Erste Hilfe zu leisten, sofern  keine Gefahr für den Helfer besteht oder die Person diese Hilfe verweigert.

Erste Hilfe im Betrieb

Wir möchten in der Aktuellen Information des Monats August 2019 den Fokus auf die betriebliche Erste Hilfe legen:

Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist der erste wichtige Schritt (Erste-Hilfe-Grundlehrgang bzw. Ausbildung betrieblicher Ersthelfer). Damit die Handgriffe im Notfall, unter Stress und Zeitdruck, auch richtig sitzen, müssen die Maßnahmen zudem regelmäßig im Rahmen einer Fortbildung trainiert werden (Erste-Hilfe-Training bzw. Fortbildung betrieblicher Ersthelfer).

Wie werde ich Ersthelfer?

Jährlich fördern allein die Berufsgenossenschaften die Aus- und Fortbildung von mehr als einer Million Ersthelfern. Das Ziel: Sicherstellen, dass genügend gut ausgebildete betriebliche Ersthelfer zur Verfügung stehen. Helfen wenn jemand in Not gerät, das versteht sich doch von selbst – oder? Oder schaut man besser weg und hofft, dass sich ein anderer findet? Stellen Sie sich vor, Sie selbst, ein Familienmitglied oder gute Freunde erleiden einen Notfall. Was würden Sie dann erwarten? Wären Sie nicht froh, wenn dann jemand vor Ort ist, der nicht zögert, sondern mutig und unerschrocken zupackt und hilft? Nicht zu helfen ist meistens nicht die Frage des fehlenden Mutes, sondern des fehlenden Wissens. Die meisten von uns wissen nicht, wie man Verletzten richtig helfen kann. Viele haben Angst, etwas falsch zu machen. Daher sind der Grundlehrgang und die regelmäßigen Auffrischungen innerhalb eines Fortbildungstrainings so wichtig.

Was sind meine Aufgaben?

Als Ersthelfer/in haben Sie die Aufgabe Hilfe zu leisten, wenn sich ein Kollege oder eine Kollegin verletzt:

  • Erste Hilfe leisten und situationsgerecht helfen
  • Bei der Organisation der Ersten Hilfe mitwirken

Wie melde ich mich an?

Sie haben sich entschieden, Ersthelfer zu werden? Eine gute Entscheidung. Zunächst sollten Sie sich im Betrieb melden. Normalerweise meldet Ihr Arbeitgeber Sie dann zur Ausbildung an und teilt Ihnen alles Weitere mit. Sie können sich aber auch selbst – zum Beispiel bei einer örtlichen Ausbildungsstelle – anmelden. Dazu benötigen Sie eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, dass Sie in Ihrem Unternehmen als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden sollen.

Wie läuft die Ersthelfer-Ausbildung ab?

Die Erst- oder Grundausbildung dauert 9 Unterrrichtseinheiten, wobei eine Unterrichtseinheit 45 Minuten umfasst. Die Lehrgänge finden in der Regel bei der ausbildenden Stelle statt. Bei genügend großer Teilnehmerzahl können auch Kurse im Betrieb organisiert werden. Im Erste-Hilfe-Lehrgang erwerben Sie grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten, um bei fast jedem Notfall in Freizeit und Beruf richtig helfen zu können. Zum Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie eine Broschüre mit dem Lehrgangsinhalt (BGI 829 Handbuch zur Ersten Hilfe) und eine Teilnahmebescheinigung. Die Ersthelfer sind in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortzubilden. Die Fortbildung umfasst 9 Unterrrichtseinheiten und dient der Auffrischung der Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung aktueller Lehrinhalte.

Kosten der Ersthelfer-Aus- und Fortbildung

Die Lehrgangsgebühren werden im Rahmen der Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 von den Berufsgenossenschaften bezahlt. In dieser Vorschrift werden die Anzahl der Ersthelferinnen und Ersthelfer im Unternehmen festgelegt. Die zugelassenen Ausbildungsorganisationen rechnen direkt mit den Berufsgenossenschaften ab. Weitere Kosten – zum Beispiel Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten – trägt das Unternehmen selbst.

Wer bildet Ersthelfer aus?

In der Regel werden Sie von einer zugelassenen Stelle aus- und fortgebildet. Zahlreiche Adressen von zugelassenen Ausbildungsorganisationen finden Sie im DGUV-Portal des Fachbereichs "Erste Hilfe".

Quelle und weiterführende Informationen unter: https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/index.jsp

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