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Kategorie: Prozessmanagement

Energieeffizienzgesetz – neue Verpflichtung zur Einführung von Energiemanagementsystemen

Das Thema Energie und Energieeffizienz bleibt in aller Munde und erhält auch auf der gesetzlichen Ebene einen neuen Stellenwert. Nach Inkrafttreten am 18. November 2023 haben sich die Anforderungen an Wirtschaftsunternehmen in Deutschland nochmals verschärft. Erstmalig führt eine gesetzliche Grundlage, das Energieeffizienzgesetze (EnEfG), dazu, dass alle Unternehmen, unabhängig ob KMU oder NichtKMU, ab einem durchschnittlichen Jahresgesamtenergieverbrauch in den letzten
3 abgeschlossenen Kalenderjahren von mehr als 7,5 GWh pro Jahr innerhalb von 20 Monaten ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen und betreiben müssen.

Konkret bedeutet dies, dass diese Unternehmen eine Zertifizierung gemäß ISO 50001 und EMAS erlangen und aufrechterhalten müssen. Stichtag für diese Unternehmen ist der 18. Juli 2025.

Gesamtenergieverbrauch bestimmen

Maßgeblich für die Notwendigkeit einer Zertifizierung ist die Bestimmung des Gesamtenergieverbrauchs der Organisation. Detailinformationen finden sich in einem entsprechenden Merkblatt des BAFA:
„Der durchschnittliche Gesamtenergieverbrauch eines Unternehmens ist zu Beginn eines Kalenderjahres für die letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre rückwirkend zu bestimmen. Unternehmen, die zum Stichtag feststellen, dass ihr durchschnittlicher Gesamtenergieverbrauch in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren über 7,5 GWh/a liegt, sind ab Beginn des vierten Kalenderjahres dazu verpflichtet, ein Energiemanagementsystem (EMS) oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) gemäß § 8 EnEfG einzurichten.“

Chancen eines integrierten Managementsystems nutzen

Nun stellt die Einführung eines Energiemanagementsystems für viele Unternehmen eine zeitliche und personelle Herausforderung dar. Um der oben genannten rechtlichen Grundlage entsprechen zu können, ist es notwendig rechtzeitig dieses Thema anzugehen, um dann zum Stichtag auch zertifizierungsfähig zu sein. Dabei ist nicht nur der interne personelle Aufwand zu berücksichtigen, auch die Vorlaufzeiten bei den Zertifizierungsgesellschaften spielen in diesem Zusammenhang eine große Rolle. Es ist also angezeigt, sich zeitnah mit diesem Thema auseinander zu setzen, um empfindliche Konventionalstrafen zu vermeiden.

Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang auf bereits bestehende Managementsystem­zertifizierungen, etwa ISO 9001, ISO 14001 oder ISO 45001 zurückzugreifen und diese weiterzuentwickeln. Dies spart zum einen organisatorische Ressourcen im Unternehmen, zum anderen können unter Umständen bereits bestehende Termine für externe Audits genutzt werden, um der gesetzlichen Anforderung zu entsprechen.

Gehören Sie zu den betroffenen Unternehmen und benötigen Beratung?

Sie sind nicht sicher, ob Sie zu den betroffenen Unternehmen zählen und/oder möchten Sie sich zu diesem Thema tiefergehend informieren? Sprechen Sie uns an, Ihr Prozessmanagement-Team von FKC unterstützt Sie gern auf dem Weg zu einer gesetzlich geforderten höheren Energieeffizienz.

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