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Die neuen DIN 13157 und DIN 13169 - FKC Consult

Kategorie: Arbeitsschutz

Zum 1. November werden die neuen Normen gültig - was muss ein Verbandkasten dann beinhalten?

Erste Hilfe im Betrieb. Die DIN 13157 ("kleiner Verbandkasten") und DIN 13169 ("großer Verbandkasten") regeln die Anzahl und den vorgeschriebenen Inhalt der Verbandkästen im Betrieb. Die neuen Versionen der Normen werden mit dem 01.11.2021 gültig. Die bisherigen Versionen sind von 2009.

Aber was ändert sich?

Vorab: Es sind keine Erste-Hilfe-Materialien entfallen. 

Die Mengen der Pflaster ändern sich in der neuen DIN 13157:2021:

  • 12 Stück Wundschnellverband 10 x 6 cm (bisher: 8 Stück)
  • 6 Stück Fingerkuppenverband 5 x 4 cm (bisher: 4 Stück)
  • 6 Stück Fingerverband 12 x 2 cm (bisher: 4 Stück)
  • 6 Stück Pflasterstrips 7,2 x 1,9 cm (bisher: 4 Stück)
  • 12 Stück Pflasterstrips 7,2 x 2,5 cm (bisher: 8 Stück)

Neu hinzugekommen sind 4 Stück Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut.
Zudem werden zukünftig 2 Gesichtsmasken (gemäß DIN EN 14683) mit aufgenommen.

In der DIN 13169:2021 sind die neuen Mengen:

  • 24 Stück Wundschnellverband 10 x 6 cm (bisher: 16 Stück)
  • 12 Stück Fingerkuppenverband 5 x 4 cm (bisher: 8 Stück)
  • 12 Stück Fingerverband 12 x 2 cm (bisher: 8 Stück)
  • 12 Stück Pflasterstrips 7,2 x 1,9 cm (bisher: 8 Stück)
  • 24 Stück Pflasterstrips 7,2 x 2,5 cm (bisher: 16 Stück) 

Neu hinzugekommen sind 8 Stück Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut und 4 Gesichtsmasken (gemäß DIN EN 14683).

Auch nach der Einführung der neuen DIN 13169 gilt: Im großen Erste Hilfe Material nach DIN 13169 sind die Mengen doppelt so viel vorhanden wie im kleinen Erste Hilfe Material nach DIN 13157 (Ausnahme: Schere, Inhaltsliste und Erste Hilfe Broschüre, immer jeweils nur 1 x vorhanden).

Weitergehende Informationen finden Sie zum Beispiel unter www.din13157.de und www.din13169.de.

Wir sind in allen Fragen rund um den Arbeits- & Gesundheitsschutz gerne für Sie da.