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Datenschutzverstoß durch Videokameras? Datenschutzberatung durch FKC Consult GmbH

Kategorie: Datenschutz

Die Landesbeauftragte für Datenschutz (LfD) in Niedersachsen verhängte eine nicht unerhebliche Geldbuße von 10,4 Millionen Euro gegenüber der Firma notebookbilliger.de aufgrund von Videoüberwachung der Beschäftigten am Arbeitsplatz, den Verkaufsräumen, Lagern und Aufenthaltsbereichen.

Was ist geschehen?

Die Firma notebookbilliger.de überwachte über einen längeren Zeitraum (2 Jahre) ihre Beschäftigten per Video. Hierfür lag offensichtlich keine Rechtsgrundlage vor! Die unzulässige Überwachung erstreckte sich unter anderem über Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche. Als Zweck war Nachverfolgung von Warenflüssen in den Lagern, die Verhinderung von Straftaten sowie deren Aufklärung angegeben. 

Hier hätte im Vorfeld bereits geprüft werden müssen, ob zu Verhinderung von Diebstählen nicht andere Mittel ausgereicht hätten. Beispielsweise durch eine Stichprobenkontrolle beim Verlassen des Betriebes. Eine Videoüberwachung zur Aufdeckung ist nur dann zulässig, wenn sich ein begründeter Tatverdacht gegenüber Personen richtet. Hier wäre der temporär begrenzte Einsatz möglich gewesen. Dies lag bei der Firma notebooksbilliger.de allerdings nicht vor. Im Gegenteil, weder war der Zeitraum begrenzt, noch lag ein konkreter Tatverdacht vor. Die Kontrolle der gespeicherten Daten ergab in einigen Fällen, dass eine Speicherdauer von 60 Tagen überschritten wurde. Also somit deutlich länger als für den Zweck erforderlich.

Invasiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte

Laut Meinung der LfD Niedersachsen, Frau Barbara Thiel, liegt hier ein schwerwiegender Fall in der Videoüberwachung vor. „Unternehmen müssen verstehen, dass sie mit einer solch intensiven Videoüberwachung massiv gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstoßen“. Auch wurde das Argument einer angeblich abschreckenden Wirkung in Verbindung mit dauerhaften und anlasslosen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nicht gelten gelassen. Hier wurde die Befürchtung geäußert, dass die Unternehmen sonst die Überwachung grenzenlos ausdehnen könnten aufgrund eines Generalverdachtes gegenüber allen Beschäftigten. Da hier aber das gesamte Verhalten eines Menschen beobachtet und analysiert werden kann stellt die Videoüberwachung einen besonders intensiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Laut derzeitiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes kann dies dazu führen, dass die Betroffenen einen Druck empfinden, sich möglichst unauffällig zu benehmen, um nicht wegen abweichender Verhaltensweise in Kritik zu geraten oder gar mit Sanktionen belegt zu werden.

Die eingesetzten Mittel müssen verhältnismäßig sein

Eine weitere Nichtverhältnismässigkeit war gegeben, indem Kameras im Kundenbereich auf Sitzgelegenheiten ausgerichtet waren, in welchen Kundinnen und Kunden ausgiebig Geräte testen können. Auch hier liegen für die datenschutzrechtlich Betroffenen hohe schutzwürdige Interessen vor. Insbesondere bei Sitzgelegenheiten welche zum ausgiebigen Verweilen einladen sollen.

Die 10,4 Millionen Euro sind das bisher höchste Bußgeld, das die LfD Niedersachsen unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ausgesprochen hat. Die DS-GVO ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens zu verhängen – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Das gegen notebooksbilliger.de ausgesprochene Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat seine Videoüberwachung mittlerweile rechtmäßig ausgestaltet und dies der LfD Niedersachsen nachgewiesen.

Hier finden Sie die dazugehörige Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz in Niedersachsen. 

Was haben Sie zu tun?

  • Prüfen Sie die eingesetzten Videoüberwachungen auf Zweck, Zulässigkeit und Angemessenheit!
  • Prüfen Sie die ausgewählte Speicherdauer der Videoaufnahmen!
  • Prüfen Sie den möglichen Einsatz von Alternativen zur Videoüberwachung!
  • Hinterfragen und evaluieren Sie das Verfahren der Videoüberwachung regelmäßig!
  • Kommen Sie ihren Informationspflichten nach!
  • Dokumentieren Sie das Verfahren datenschutzkonform!
  • Lassen Sie sich von unseren Experten im Datenschutz hierbei unterstützen!

Umgehen Sie diese bußgeldbewehrte Stolperfalle, wir helfen Ihnen hier gerne weiter. 
 

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