Jeder Unternehmer, der Gerüste oder Teilbereiche benutzen lässt, trägt Verantwortung dafür, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Er muss daher Gerüste vor der ersten Benutzung, zusätzlich zur Freigabe durch den Gerüstbauer, durch eine eigene Befähigte Person…