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Befähigte Person zur Freigabe von Gerüsten gemäß DGUV Information 201-011, TRBS 2121-1 und BetrSichV

Kategorie: Schulungen

Befähigte Person zur Freigabe von Gerüsten gemäß DGUV Information 201-011, TRBS 2121-1 und BetrSichV

Jeder Unternehmer, der Gerüste oder Teilbereiche benutzen lässt, trägt Verantwortung dafür, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Er muss daher Gerüste vor der ersten Benutzung, zusätzlich zur Freigabe durch den Gerüstbauer, durch eine eigene Befähigte Person auf dessen sichere Funktion überprüfen lassen.

In dieser Schulung erlernen Sie, welche Anforderungen das Arbeitsschutzgesetz an Sie als Nutzer zur Freigabe von Gerüsten stellt, wie Sie Mängel an bestehenden Gerüsten erkennen, abwägen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten können. Einfach und praxisnahe.

  • Bedeutung und Stellung der befähigten Person zur Freigabe von Gerüsten
  • Normen und Vorschriften, Dokumentation
  • Bestimmungsgemäße Verwendung und sicherheitsgerechter Umgang mit Gerüsten
  • Prüfung auf augenfällige Mängel, z. B. der Aufstellfläche, der Aufstiege, der Beläge, der Eckausbildung, der Verankerung, des Seitenschutzes und des Abstands zum Gebäude
  • Prüfung auf Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck
  • Prüfung der Last-, Breiten- und Höhen-Klasse für die vorgesehenen Arbeiten
     

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