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Kategorie: Arbeitsschutz

Effektive Nutzung von Betriebsanweisungen für mehr Arbeitssicherheit

Immer wenn eine Gefährdung der Beschäftigten vorliegt, ist es Pflicht von Unternehmen eine Betriebsanweisung zu erstellen. Um Unfälle zu vermeiden, sollten die Sicherheitsbeauftragten darauf achten, dass Betriebsanweisungen klar und verständlich formuliert sind. In ihnen werden die Schutzmaßnahmen, die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt worden sind, näher beschrieben.

Was ist eine Betriebsanweisung?

In der Betriebsanweisung (kurz: BA) finden die Beschäftigten Informationen zu den einzelnen Gefährdungen im Betrieb und zum Umgang mit diesen in kompakter Form auf ein bis zwei DIN-A4-Seiten. Wichtig ist die Betriebsanweisung für Mitarbeitende, die mit Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen, Maschinen oder anderen technischen Anlagen umgehen. Denn bevor ein Beschäftigter zum ersten Mal mit einem bestimmten Arbeitsmittel oder einem bestimmten Stoff umgeht, muss er sich mit den Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln vertraut machen können.

Ziel der Betriebsanweisung ist es, Unfälle beim Umgang mit Arbeitsmitteln und Substanzen, z. B. beim Umgang mit Gefahrstoffen, zu minimieren. Damit sind Betriebsanweisungen von entscheidender Bedeutung für den Arbeitsschutz.

Unternehmen sind zur Erstellung einer Betriebsanweisung verpflichtet, wenn eine Gefahr für die Arbeitnehmer besteht. Das ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung, der PSA-Benutzungsverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften. In vielen Fällen wird diese Pflicht jedoch an die Führungskräfte im Betrieb delegiert.

Gut zu wissen - Begriffe rund um die Betriebsanweisung

Die Betriebsanweisung ist nicht zu verwechseln mit anderen Begriffen aus dem Arbeitsschutz. Hier finden Sie eine kurze Erläuterung der unterschiedlichen Begriffe:

  • Betriebsanleitung: Eine Betriebsanleitung wird vom Hersteller für bestimmte Anlagen und Arbeitsmittel erstellt. Informationen daraus können für die Betriebsanweisung genutzt werden.
  • Arbeitsanweisung: Im Gegensatz zur Betriebsanweisung steht bei der Arbeitsanweisung der Arbeitsprozess im Vordergrund. Die Arbeitsanweisung soll den Beschäftigten helfen, ihre Aufgaben sicher und qualitätsgerecht auszuführen.
  • Gefährdungsbeurteilung: In der Betriebsanweisung werden die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung übersichtlich dargestellt.
  • Sicherheitsdatenblatt: Das ausführliche Sicherheitsdatenblatt bildet die Grundlage für die kompakte Betriebsanweisung.
  • Unterweisung: Die Unterweisung dient dazu, die Inhalte der Betriebsanweisung den Beschäftigten zu vermitteln. Dabei ist die Betriebsanweisung die Grundlage für die Unterweisung.

Welche Betriebsanweisungen gibt es?

Generell unterscheidet man drei Arten von Betriebsanweisungen: für Gefahrstoffe und für Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Maschinen sowie für biologische Arbeitsstoffe.
Es ist üblich, dass die Betriebsanweisung mit einem farbigen Rahmen umgeben wird. Folgende Farben für Betriebsanweisungen sind heute gängig:

  • Rot oder Orange für Gefahrstoffe
  • Blau für Arbeitsmittel und Arbeitsbereiche
  • Gelb für gentechnische Anlagen
  • Grün für persönliche Schutzausrüstung und Biostoffe

 

Beschäftigte bei der Erstellung unbedingt einbeziehen

Führungskräfte, die Betriebsanweisungen für ihren Arbeitsbereich erstellen, beraten sich in der Regel vorher mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt. Für die Wirksamkeit der Betriebsanweisung ist es jedoch wichtig, auch die Sicht der Beschäftigten zu berücksichtigen, da diese die Betriebsanweisung in ihrer täglichen Arbeit anwenden und die Praxis am besten kennen.
Betriebsanweisungen sollten einfach, übersichtlich und grafisch einheitlich gestaltet sein. Piktogramme und Symbole helfen den Beschäftigten, die Informationen schnell zu verstehen. Deshalb werden in Betriebsanweisungen oft Verbots-, Gebots oder Hinweisschilder verwendet.

Auf Vollständigkeit und Aktualität achten

Betriebsanweisungen müssen schriftlich abgefasst und datiert sein. Obwohl sie kein Verfallsdatum haben, kann es schnell passieren, dass sie nicht mehr aktuell sind, z. B. wenn sich Arbeitsabläufe ändern, ein Gefahrstoff ersetzt oder eine neue Maschine angeschafft wird. In solchen Fällen können Sicherheitsbeauftragte ihre Vorgesetzten daran erinnern, auch die Betriebsanweisungen zu aktualisieren.

Checkliste - Was eine gute Betriebsanweisung ausmacht

  • Betriebsanweisungen müssen schriftlich erstellt werden: Betriebsanweisungen sind schriftlich abzufassen und den Beschäftigten zugänglich zu machen. Mündliche Unterweisungen können diese zwingende Anforderung nicht erfüllen.
  • Konkret benennen, objekt- und adressatbezogen: Um welchen Anwendungsbereich handelt es sich? Welche Gefahren bestehen? Welche Schutzmaßnahmen gelten? Was ist im Gefahrenfall zu tun? Betriebsanweisungen regeln immer einen abgegrenzten Arbeitsbereich, z. B. eine Anlage, ein Verfahren oder den Umgang mit einem Gefahrstoff.
  • Praktisches Format: Für die Beschäftigten leicht zu handhaben, z. B. als Faltkarte, DIN-A4- oder A3-Plakat oder in digitaler Form. Dabei sollten sie möglichst nicht länger als zwei DIN-A4-Seiten sein, denn je kürzer und konkreter formuliert ist, umso besser bleiben die Anweisungen im Gedächtnis.
  • Einheitlich gestaltet: Art der Betriebsanweisung farblich gekennzeichnet, z. B. „blau“ für Maschinen, „orange“ für Gefahrstoffe, „grün“ für PSA.
  • Piktogramme und Bilder verwenden, leicht verständlich: Analog zu den Sicherheitskennzeichen im Betrieb und zur Veranschaulichung, z. B. für Beschäftigte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Besonders wichtig ist, dass die Beschäftigten den Inhalt der Betriebsanweisung aufgrund von Form und Sprache schnell erfassen können. Außerdem muss die Betriebsanweisung das Sprachniveau der Beschäftigten berücksichtigen, indem z. B. unnötige Fremdwörter und Umschreibungen vermieden werden.
  • Kein Verfallsdatum: Betriebsanweisungen sind zeitlich unbegrenzt gültig. Sie müssen aktualisiert oder ersetzt werden, wenn sich z. B. die Tätigkeiten ändern, eine neue Maschine oder ein neuer Gefahrstoff eingesetzt wird.

Hilfen bei der Erstellung von Betriebsanweisungen

Die Unternehmen erhalten Unterstützung bei der Erstellung durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Musterbetriebsanweisungen für viele Branchen und Tätigkeiten bereithalten.
Diese können auf den entsprechenden Internetseiten heruntergeladen und bearbeitet werden. Wesentliche Inhalte und Formulierungen sind darin bereits enthalten. Achten Sie aber unbedingt darauf, die Muster an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gerne an Ihren FKC Arbeits- und Gesundheitsschutzberater oder Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit.

 

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