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Internationaler "Behaupte dich gegen Mobbing!"-Tag am 22. Februar

Kategorie: Arbeitsschutz

Am 22. Februar ist internationaler "Behaupte dich gegen Mobbing!"-Tag

Es kann ein leise in die Welt gesetztes Gerücht sein, die Manipulation der Arbeitsaufgabe, ein einseitig unfreundlicher Umgangston, verbale Feindseligkeit – manchmal auch ein zermürbendes Schweigen. Mobbing kann viele Gesichter haben und an allen Orten der Welt, auch am Arbeitsplatz, passieren.

Etwa jeder siebte Berufstätige ist einer Umfrage zufolge schon einmal Opfer von Psychoterror am Arbeitsplatz geworden

Neben körperlichen Verletzungen leiden die Betroffenen häufig an massiven psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen und verlieren ihr Vertrauen in die soziale Umwelt. Das hängt im Wesentlichen von der Anzahl der Mobber, der Stärke der Mobbing-Handlung und der zeitlichen Dimension ab. Gerade die Ausweitung der Kommunikation auf den digitalen Raum hat die Brisanz des Themas noch einmal deutlich verschärft, denn dadurch hört Mobbing häufig nicht mehr mit dem Arbeitsende auf, sondern geht auch zu Hause weiter.

Es steht aber nicht nur gesundheitlich, sondern auch betriebs- und volkswirtschaftlich viel auf dem Spiel. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund kostet jeder Mobbing-Fehltag den Arbeitgeber zwischen 100 und 400 Euro, zuzüglich der Kosten, die durch eine mangelnde Arbeitsleistung des Betroffenen, als Resultat des systematischen Mobbings, entstehen. 
Eben deshalb hat sich auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung mit diesem wichtigen Thema befasst und unter anderem eine Organisationshilfe in Form einer Handlungsanweisung zum konstruktiven Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz erarbeitet. 

Die DGUV empfiehlt klare organisatorische Maßnahmen im Unternehmen, um Mobbing konstruktiv zu bewältigen:

  • Von Mobbing betroffene Beschäftigte sollten um vertrauensvolle Unterstützung bitten – etwa von Kolleginnen oder Kollegen, der betrieblichen Vertrauensperson, der Interessenvertretung, der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt oder anderen Führungspersonen.
  • Merken Sicherheitsbeauftragte, dass jemand im Betrieb gemobbt wird, können sie dazu ermutigen, Vertrauens- und Führungspersonen einzuschalten, und ihre Begleitung anbieten.
  • Ferner haben Führungskräfte eine Verantwortung. Droht ein Konflikt zu eskalieren, sind sie in der Pflicht, nach der betrieblich vereinbarten Vorgehensweise eine Klärung der Mobbingsituation herbeizuführen, indem sie zwischen den Parteien vermitteln und gemeinsam mit ihnen eine Lösung suchen.

Hier geht's zur Organisationshilfe der DGUV

Am besten wäre natürlich, Mobbing erst gar nicht in Ihrem Unternehmen entstehen zu lassen. Eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung ist dafür ein geeignetes Instrument. Neben der Definition von Mobbing sollten hier zu erwartende Sanktionen im Falle des Verstoßes gegen die Vereinbarung unmissverständlich fixiert werden. Darüber hinaus sollten Maßnahmen zur konkreten Bewältigung von Konflikten als auch zur präventiven Verbesserung des betrieblichen Klimas verankert werden, die den Rahmenbedingungen und Besonderheiten Ihres Unternehmens Rechnung tragen. Ein entsprechendes Muster stellt Ihnen zum Beispiel die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in der im vorstehenden Absatz genannten Organisationshilfe zur Verfügung. 

Letztlich funktioniert Vorbeugung von Mobbing nur, wenn sich alle daran beteiligen, im Kleinen wie im Großen. Wir werden den internationalen „Behaupte-dich-gegen-Mobbing-Tag“ am 22. Februar zum Anlass nehmen ein Zeichen für Solidarität, Miteinander, Vielfalt und gegen Mobbing zu setzen, indem wir rosa Shirts tragen werden. Das ist die passende Farbe zum Tag, der nämlich auf die Initiative zweier kanadischer Schüler zurückgeht, die mit pinken T-Shirts über den Schulhof zogen und andere dazu aufriefen, es ihnen gleichzutun. Um sich so mit einem Neuntklässler, der im rosa T-Shirt zur Schule kam und deshalb beleidigt und schikaniert wurde, zu solidarisieren. Vielleicht haben Sie ja Lust, sich uns und sicher vielen anderen anzuschließen?
 

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