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Aushangpflichtige Gesetze, Vorschriften und Regeln: Die Informationspflichten des Arbeitsgebers

Kategorie: Arbeitsschutz

Die Informationspflichten des Arbeitsgebers

Alle Arbeitgebenden müssen einer Reihe von Gesetzen, Vorschriften und Regeln folgen. Jeder Beschäftigte, auch ein ehrenamtlich Helfender, muss sich über sicherheitsbewusstes Handeln und die damit verbundenen Rechte und Pflichten Überblick verschaffen können. In unterschiedlichen Gesetzen wird vorgegeben, den Beschäftigten Einsicht in die einschlägigen Vorschriften und Regeln zu ermöglichen. 

Ebenso muss stets ein geeigneter Zugang zu den geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger möglich sein.

Zugriff auf das Regelwerk

Arbeitgebende können die betreffenden staatlichen Vorschriften und Regeln sowie die Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger in Papierform oder in elektronischer Form zugänglich machen. 
Entscheidend ist, dass allen Mitarbeitenden der Zugang zum Regelwerk möglich ist. Sollten die Informationen in elektronischer Form (z. B. im Internet, Intranet) verfügbar gemacht werden, ist den Mitarbeitenden der freie Zugang innerhalb des Unternehmens möglich zu machen und sie sind über diesen Zugang zu informieren.

Zu den wichtigsten aushangpflichtigen Gesetzen, Regeln und Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz zählen:

 

Je nach Branche und Betrieb kann die Liste um bestimmte Arbeitsschutzvorschriften (z. B. Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung), Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ergänzt werden. Außerdem ist es möglich zusätzliche, freiwillige Aushänge vorzunehmen.

Mit unserem Aushang informieren Sie Ihre Mitarbeitenden leicht und problemlos zu den relevanten Gesetzen, Vorschriften und Regeln. HIER kommen Sie direkt auf die Übersichtsseite.

Unter diesem Artikel können Sie sich die Aktuelle Information und den Aushang herunterladen. Informieren Sie mit unserem Aushang Ihre Mitarbeitenden leicht und problemlos. Von dort können sie dem Link folgen oder einfach den QR-Code scannen.

 

 

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