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ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung

Kategorie: Arbeitsschutz

ASR A3.4 aktualisiert

Am 05.05.2023 wurde eine aktualisierte Version der ASR A3.4 "Beleuchtung" veröffentlicht, die die vorherige Ausgabe von April 2011 ersetzt. Diese Neufassung enthält nun auch Anforderungen bezüglich Sichtverbindungen nach außen. Damit sind bauliche Elemente gemeint, die den visuellen Kontakt zur Umwelt ermöglichen, wie Fenster an der Außenwand eines Gebäudes. Sichtverbindungen nach außen sind wichtig, da sie durch das natürliche Tageslicht die physische wie psychische Gesundheit der Beschäftigten aufrecht erhalten. Zudem vermindern sie damit das Gefühl, im Raum eingeschlossen zu sein.

Im Wesentlichen wurden in der Neufassung die folgenden Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen:

  • Im Titel wurde "und Sichtverbindung" ergänzt entsprechend der inhaltlichen Erweiterung der ASR um den Abschnitt "Sichtverbindung nach außen" sowie die zugehörigen Anhänge 1 und 2.
  • Zusätzlich erfolgten im gesamten Text redaktionelle Anpassungen, z. T. mit Klarstellung des Gewollten.

Was ist die ASR A3.4?

Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A3.4 wurde vom Ausschuss für Arbeitsstätten erstellt und auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht. Sie legt fest, wie Arbeitgeber die Beleuchtung an ihren Arbeitsstätten gestalten müssen, um einen ausreichenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Es werden darin Themen wie Tageslicht, künstliche Beleuchtung, Schutz vor Blendung, Schutz vor blendendem künstlichem Licht und Instandhaltung von Beleuchtungsanlagen behandelt.

Die ASR A3.4 beschreibt zudem die Bedeutung von ausreichender Beleuchtung am Arbeitsplatz, da unzureichendes Licht zu Müdigkeit, mangelnder Konzentration und langfristig zu Gesundheitsproblemen wie Sehstörungen führen kann.

Für wen gilt die ASR A3.4?

Die Angaben der ASR A3.4 gelten für alle Arbeitsstätten in Gebäuden oder im Freien. Sie legen die fachgerechte natürliche und künstliche Beleuchtung der Arbeitsplätze im Betrieb sowie die nötige Sichtverbindung nach außen fest, um die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten.
Der Begriff "Arbeitsplatz" umfasst dabei Arbeitsflächen, Bewegungsflächen und alle Stellflächen, die direkt zur Arbeit genutzt werden.

Die ASR A3.4 behandelt verschiedene Aspekte im Bereich der Beleuchtung:

  • Sichtverbindung nach außen: Die Regel legt fest, wie Sichtverbindungen nach außen hergestellt werden können und welche Anforderungen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit, Lage und Fläche erfüllt sein müssen.
  • Beleuchtung mit Tageslicht: Die ASR A3.4 betont die Bedeutung von ausreichendem Tageslicht in Arbeitsstätten und gibt Empfehlungen zur Einrichtung von Arbeitsplätzen in der Nähe von Fenstern.
  • Künstliche Beleuchtung: Die Regelung behandelt die Anforderungen an künstliche Beleuchtung in Innenräumen und im Freien. Es werden Mindestwerte für die Beleuchtungsstärke festgelegt.
  • Betrieb, Instandhaltung und orientierende Messung: Die ASR A3.4 schreibt vor, wie Beleuchtungsanlagen betrieben und gewartet werden sollten, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Es werden Vorgaben für Messungen zur Beleuchtung im Raum gegeben.
  • Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen: Die Regel enthält auch spezifische Anforderungen für Baustellen.

Sicherheit und Gesundheit an Arbeitsstätten

Zusammenfassend legt die ASR A3.4 die Grundlagen fest, wie Arbeitgebende die Beleuchtung in ihren Arbeitsstätten optimal gestalten, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dabei werden Aspekte wie Tageslicht, künstliche Beleuchtung und Schutz vor blendendem Licht berücksichtigt. Die Regelung legt außerdem besonderen Wert auf Sichtverbindungen nach außen, um das Wohlbefinden der Beschäftigten zu fördern.

Arbeitgeber müssen regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen und Instandhaltungsmaßnahmen aller Beleuchtungsanlagen durchführen, um sicherzustellen, dass die Anlagen den Vorgaben entsprechen und die erforderliche Beleuchtungsqualität gewährleistet ist.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Ihr FKC Arbeitsschutz Consultant ist gerne für Sie da.

 

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