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Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Die Pflichtenübertragung ist ein Instrument des Unternehmers zur Organisationdes betrieblichen Arbeitsschutzes. Durch sie werden Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Arbeitsschutzes auf Führungskräfte übertragen. Mit der Pflichtenübertragung kann der Unternehmer einen wesentlichen Teil seiner ihm obliegenden Organisationspflichten erfüllen.
Vor der Beauftragung ist zu prüfen, ob die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen zuverlässig und fachkundig sind.
Führungskräfteschulung als Basis- oder Ganztagsschulung
In unserer Schulung erfahren Sie alles Wichtige über das Arbeitsschutzrecht und seine Bedeutung für Sie als Führungskraft. Sie lernen Ihre Verantwortung und die daraus entstehenden Aufgaben kennen und wie Sie diese einfach umsetzen können. So erweitern und festigen Sie Ihr Selbstverständnis in Ihrer Rolle als Führungskraft und minimieren Ihr persönliches Haftungsrisiko. Sie bauen Ihr Führungspotenzial aus und können Ihre Verantwortung einfach und praxisnah wahrnehmen.
Aktuell stehen diese Schulungen in der FKC-Akademie an:
- Auffrischungsseminar für Sicherheitsbeauftragte, branchenübergreifend
- Ausbildung zum Brandschutzhelfer
- Befähigte Person zur Prüfung von Leitern, Tritten, Fahr- und Arbeitsgerüsten
- Beauftragter für Lagersicherheit bei Einsatz von Regalen - Befähigte Person
- Führungskräftschulung - Übertragung von Unternehmerpflichten
- Ausbildung zum Staplerfahrer, in Ihrem Unternehmen auf Ihren Flurförderzeugen
- Ausbildung zum Bediener für flurgesteuerte Deckenkrane, in Ihrem Unternehmen auf Ihren Krananlagen
- Ausbildung zum Bediener für Hubarbeitsbühnen, in Ihrem Unternehmen auf Ihren Hubarbeitsbühnen
Nehmen Sie Kontakt mit FKC auf
Haben Sie Rückfragen oder möchten Sie gerne mit uns in Kontakt treten? Das FKC Schulungs-Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.