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Kategorie: Arbeitsschutz

Schwerer Unfall durch einstürzendes Gerüst

Am 30.10.2023 gegen 9.10 Uhr ereignete sich auf der Großbaustelle in der Hamburger Hafencity ein schwerer Unfall. Ein Baugerüst mit mehreren Bauarbeitern stürzte in einem innenliegenden Fahrstuhlschacht in sich zusammen. Vier Arbeiter kamen dabei ums Leben, ein weiterer wurde schwerstverletzt..

Dieser Unfall macht uns als Arbeitsschützer, die täglich auf den verschiedensten Baustellen unterwegs sind, sehr bestürzt. Er führt uns allen vor Augen, wie schnell auch Menschenleben gefährdet sein können. Deshalb möchten wir Sie heute noch einmal auf die wichtigen Sicherheitsmaßnahmen bei der Arbeit mit und auf Gerüsten aufmerksam machen und für das Thema sensibilisieren.

Pflicht der Gerüstfreigabe nach Aufbau durch Fachfirma

Nachdem eine Fachfirma das Gerüst nach den vorgegebenen Normen und Richtlinien aufgebaut hat, ist es unerlässlich, dass eine sachkundige Person das Gerüst überprüft und freigibt. Mit dieser Inspektion wird sichergestellt, dass das Gerüst die Anforderungen an Stabilität, Tragfähigkeit und Sicherheit erfüllt. Dabei werden verschiedene Faktoren geprüft, unter anderem die korrekte Montage, die Verankerung, die Qualität der verwendeten Materialien und die Sicherung gegen mögliche Gefahren wie Absturz. Das Ergebnis der Prüfung ist zu dokumentieren, am besten in Form eines Prüfprotokolls.

Das Gerüst muss nach Fertigstellung und Prüfung gut sichtbar markiert werden. Die Kennzeichnung muss mindestens Angaben über den Gerüstersteller, die Bauart, die Last- und Breitenklasse sowie allgemeine Warnhinweise enthalten. Ebenso muss ein Plan für den Gebrauch vorliegen, der Gerüstersteller, Prüfnachweis, Zugänge und die Verwendungsbeschränkungen enthält.

Hat sich der Gerüstersteller vom ordnungsgemäßen Zustand des Gerüstes überzeugt, darf er es dem Benutzer übergeben. In der Praxis hat es sich bewährt, die Übergabe gemeinsam mit dem Benutzer durchzuführen.

Pflicht zur Überprüfung des Gerüstes durch den Benutzer

Jeder Arbeitgeber bzw. der verantwortliche Unternehmer hat das Gerüst vor der ersten Benutzung auf seinen sicheren Zustand zu prüfen. Er ist für die Sicherheit der Arbeitnehmenden verantwortlich.
Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und des Planes für die Benutzung. Die Prüfung darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen die Beschäftigten fachlich und körperlich geeignet und in der Gerüstbenutzung unterwiesen sein.

Der Nutzer ist für die Überprüfung und Dokumentation der Eignung des Gerüsts für die vorgesehenen Arbeiten, einschließlich der zu erwartenden Lasten, verantwortlich. Dazu gehört eine detaillierte Prüfung, ob das Gerüst den Anforderungen und Sicherheitsstandards entspricht.
Die BG Bau hat eine Checkliste für Nutzer von Gerüsten veröffentlicht, die kostenfrei im Mediencenter
heruntergeladen werden kann. 

Hier gelangen Sie zum Mediencenter der BG Bau

Zu guter Letzt: Die arbeitstägliche Sicht- und Funktionskontrolle

Die tägliche Sicht- und Funktionskontrolle des Gerüstes ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass sich das Gerüst jederzeit in einem sicheren Zustand befindet. Bei dieser Kontrolle überprüft der Benutzer oder der beauftragte Verantwortliche das Gerüst auf sichtbare Mängel, Beschädigungen oder ungewöhnliche Vorkommnisse. Durch die tägliche Kontrolle können potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und Schäden behoben werden, um die Sicherheit der Arbeitenden zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.

Diese tägliche Inspektion muss nicht zwingend dokumentiert werden. Eine schriftliche Aufzeichnung ist jedoch sinnvoll, um sicherzustellen, dass alle festgestellten Mängel angemessen behandelt und behoben wurden.

Bei Fragen ist Ihr FKC Consultant für Sie da

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Ihr FKC Arbeitsschutz-Consultant ist gerne für Sie da.

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