Grundsätzlich gilt, bei der Verarbeitung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) von personenbezogenen Daten ist eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO erforderlich. Dies gilt auch bei der Datenübermittlung ins Ausland, weil eine solche in der Regel eine Verarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO…