Es könnte so einfach sein für Unternehmen, neue Kunden zu generieren. Doch was auf den ersten Blick so unkompliziert und einfach mit Happy End erscheint, ist auf den zweiten Blick unter Umständen illegal.
In unseren Jahresberichten ist es mittlerweile Tradition geworden, dass wir einen Überblick der verhängten Bußgelder aus dem vergangenen Jahr zur Verfügung stellen. Aber wie sieht es eigentlich im Bereich von Datenschutzverstößen aus?
Seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung müssen Verantwortliche gemäß Art. 33 DSGVO unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden eine Datenpanne (Datenschutzvorfall) bei der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.
Seit Inkrafttreten der DSGVO werden vermehrt Bußgelder wegen unzureichender
Löschroutinen verhängt, wie im Fall der Deutsche Wohnen SE mit einem Rekordbußgeld von 17,7 Millionen Euro.