Die Richtlinie VDI 2700 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) behandelt die Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Diese Richtlinienreihe ist allgemein anerkannt und wird auch von der Rechtsprechung als "anerkannte Regel der Technik" gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 StVO angesehen.
Im Falle eines Unfalls oder eines gesundheitlichen Vorfalls eines Arbeitnehmers im Betrieb, mit dem im Arbeitsalltag nicht ohne weiteres zu rechnen ist, sollte eine Kontaktperson oder ein Angehöriger schnell benachrichtigt werden können.