Am 1. Dezember 2021 ist das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, TTDSG) in Kraft getreten. Unter den Begriff der Telemedien fallen z. B. Websites und Apps.