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Kollaborierende Robotersysteme erobern die Arbeitswelt
Roboter sind schon heute ein Teil der Arbeitswelt. Klassische Industrieroboter arbeiten seit Jahrzehnten hinter Schutzzäunen. Mittlerweile setzt die Industrie zunehmend auf kollaborierende Robotersysteme, sogenannte Cobots. Sie unterstützen Beschäftigte direkt am Arbeitsplatz und ermöglichen eine flexible Zusammenarbeit zwischen Mensch und Maschine.
Gleichzeitig halten autonome Robotersysteme in Logistikzentren, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und zunehmend auch in öffentlich zugänglichen Bereichen Einzug, ein Beispiel sind Service-Roboter in der Gastronomie. Diese Entwicklung eröffnet neue Chancen, stellt Unternehmen jedoch auch vor neue Herausforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Warum Cobots immer attraktiver werden
Der Fachkräftemangel, steigende Produktivitätsanforderungen und der Wunsch nach ergonomischeren Arbeitsplätzen treiben die Automatisierung voran. Kollaborierende Robotersysteme, sogenannte Cobots, übernehmen insbesondere monotone, körperlich belastende oder ergonomisch ungünstige Tätigkeiten. Dadurch können sich Beschäftigte stärker auf überwachende, qualifizierte oder wertschöpfende Aufgaben konzentrieren.
Typische Einsatzbereiche sind heute Montagearbeiten, Verpackungsprozesse, Maschinenbeschickung, Qualitätskontrollen und Handhabungsaufgaben. Moderne Robotersysteme werden dabei nicht nur in der Automobilindustrie, sondern auch im Maschinenbau, in der Holz- und Metallverarbeitung, in der Logistik sowie in kleinen und mittelständischen Unternehmen eingesetzt.
Zusammenarbeit bedeutet nicht automatisch Sicherheit
Anders als klassische Industrieroboter arbeiten Cobots häufig ohne trennende Schutzeinrichtungen direkt mit Beschäftigten zusammen, so dass eine umfassende Risikobeurteilung der Mensch-Roboter-Kollaboration sowie die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen erforderlich ist.
Die einschlägigen Normen für Industrieroboter und Robotersysteme fordern eine solche Risikobeurteilung. Dabei müssen mögliche Gefährdungen sorgfältig betrachtet werden, beispielsweise:
- Quetsch- und Scherstellen zwischen Mensch, Roboter und Werkstück oder Arbeitsmitteln
- Kollisionen von Beschäftigten mit Robotern, Werkzeugen oder transportierten Lasten
- unerwartete Bewegungen des Roboters
- Gefährdungen durch Greifer, Werkzeuge oder Werkstücke
- eingeschränkte Bewegungs- und Fluchtmöglichkeiten im gemeinsamen Arbeitsbereich
- psychische Belastungen durch die Zusammenarbeit mit automatisierten Systemen, beispielsweise durch erhöhten Überwachungsdruck oder Unsicherheiten im Umgang mit der Technik
Die eigentliche Gefährdung entsteht dabei häufig nicht allein durch den Roboter, sondern aus dem Zusammenspiel von Mensch, Maschine, Werkzeug, Werkstück und Arbeitsumgebung. Deshalb ist jede Mensch-Roboter-Kollaboration individuell zu bewerten und regelmäßig auf ihre sichere Gestaltung zu überprüfen.
Gefährdungsbeurteilung wird zum Schlüsselelement
Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass die Gefährdungsbeurteilung die tatsächlichen Einsatzbedingungen betrachten muss. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei folgenden Aspekten:
- Arbeitsabläufe und Eingriffe in den Prozess
- Einricht-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
- Not-Halt- und Sicherheitskonzepte.
- Verkehrswege und Fluchtmöglichkeiten
- Wechselwirkungen mit anderen Maschinen und Anlagen
Gerade bei flexiblen Produktionssystemen und häufig wechselnden Aufgabenstellungen sollte die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüft und angepasst werden.
Aktueller Trend: Roboter verlassen die Produktionshalle
Besonders spannend ist eine aktuelle Entwicklung, die auch die gesetzliche Unfallversicherung intensiv beschäftigt: Roboter bewegen sich zunehmend in Bereichen, die nicht mehr ausschließlich Arbeitsplätze sind.
Autonome Transportroboter in Krankenhäusern, Serviceroboter in öffentlichen Einrichtungen oder mobile Robotersysteme in Logistikzentren interagieren immer häufiger mit Personen, die weder speziell geschult noch Teil des Betriebsprozesses sind.
Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) untersucht daher aktuell, welche Anforderungen an eine sichere Mensch-Roboter-Interaktion im öffentlichen Raum gestellt werden müssen. Dabei geht es nicht nur um technische Sicherheit, sondern auch um Aspekte wie Wahrnehmung, Vertrauen, Akzeptanz und verlässliches Verhalten der Systeme.
Für Unternehmen zeigt sich bereits heute, dass die Zukunft der Robotik nicht allein durch technische Leistungsfähigkeit bestimmt wird, sondern zunehmend durch die Frage, wie sicher und menschengerecht die Zusammenarbeit gestaltet wird.
Arbeitsschutz von Anfang an mitdenken
Kollaborierende Robotersysteme bieten erhebliche Chancen für die Bereiche Produktivität, Ergonomie und Fachkräftesicherung. Gleichzeitig verändern sie die Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz. Wer Robotik erfolgreich einsetzen möchte, sollte daher von Anfang an Sicherheit mitdenken – von der Planung über die Risikobeurteilung bis hin zur regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten.
Die entscheidende Frage ist nicht mehr, ob Menschen und Roboter zusammenarbeiten werden, sondern wie diese Zusammenarbeit sicher, gesund und akzeptiert gestaltet werden kann. Unternehmen, die diesen Aspekt frühzeitig berücksichtigen, schaffen die Grundlage für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Automatisierung.
Ihr Arbeitsschutz-Berater steht Ihnen bei allen Fragen zu diesem und weiteren Arbeitsschutzthemen zur Seite.
