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Kategorie: Datenschutz

Aktuelle Entscheidungen zur Videoüberwachung im Unternehmen

Videoüberwachung ist weiterhin der Bereich, aus dem die Datenschutzaufsichtsbehörden die meisten Beschwerden erhalten. Eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm verdeutlicht, dass eine fehlerhafte oder zu weitgehende Überwachung erhebliche finanzielle Folgen haben kann.

15.000 Euro Schadensersatz für unzulässige Videoüberwachung

Das Landesarbeitsgericht Hamm sprach einem Arbeitnehmer 15.000 Euro Schadensersatz zu, nachdem dieser über fast zwei Jahre hinweg dauerhaft am Arbeitsplatz überwacht worden war. Insgesamt waren 34 Kameras in Produktions- und Büroräumen installiert. Im Arbeitsvertrag war eine pauschale Einwilligungsklausel zur Videoüberwachung enthalten.

Nach Auffassung des Gerichts war diese Einwilligung nicht freiwillig und damit unwirksam. Beschäftigte stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber und können daher eine Einwilligung in der Regel nicht freiwillig abgeben. Zudem fehlte eine ausreichende Aufklärung über Zweck, Umfang und Widerrufsmöglichkeiten. Das Gericht stellte klar, dass eine solche Vertragsklausel keine geeignete Rechtsgrundlage für eine Videoüberwachung darstellt.

Bußgelder zeigen zusätzliches Risiko – Beispiel Ikea Österreich

Neben individuellen Schadensersatzansprüchen drohen Unternehmen auch erhebliche Bußgelder durch die Aufsichtsbehörden. Ein aktuelles Beispiel ist das Bußgeld gegen Ikea Österreich: Die Datenschutzbehörde verhängte eine Strafe in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro, weil Beschäftigte und Kundinnen und Kunden unzulässig gefilmt und die Videoaufzeichnungen zu weitreichend ausgewertet wurden. Auch hier fehlte eine tragfähige Rechtsgrundlage, und die Überwachung ging über das erforderliche Maß hinaus.

Schadensersatz und Bußgeld – zwei getrennte Verfahren

Schadensersatz und Bußgeld dienen unterschiedlichen Zwecken.

  • Schadensersatz wird zivilrechtlich zugesprochen und soll individuelle Nachteile oder immaterielle Schäden, etwa psychische Belastung durch Überwachung, ausgleichen.
  • Bußgelder werden von den Datenschutzbehörden verhängt und dienen der Sanktion und Abschreckung. Sie fließen nicht an die betroffenen Personen, sondern in die Staatskasse.

Beide Verfahren können parallel bestehen. Eine unzulässige Videoüberwachung kann also gleichzeitig zu hohen Entschädigungszahlungen und empfindlichen Bußgeldern führen.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

  • Vermeidung pauschaler Einwilligungen in Arbeitsverträgen
  • Klare Dokumentation des Zwecks, der Rechtsgrundlage und der Speicherfristen
  • Prüfung der Verhältnismäßigkeit jeder Überwachungsmaßnahme
  • Transparente Information aller Betroffenen über Kamerastandorte und Zwecke
  • Regelmäßige Datenschutzprüfungen und, falls erforderlich, Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung

Fazit

Videoüberwachung bleibt ein sensibles Thema. Sowohl das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm als auch das Bußgeld gegen Ikea Österreich zeigen, dass Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung in diesem Bereich schnell gravierende Konsequenzen haben können. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung jeder Überwachungsmaßnahme ist daher unverzichtbar.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu diesem und anderen Datenschutzthemen haben.

 

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