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Kategorie: Arbeitsschutz

UFI-Code: Lebenswichtige Informationen für den Notfall

Was ist ein UFI-Code? Der UFI-Code („Unique Formula Identifier“) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Gemisch eindeutig kennzeichnet. Er stellt die Verbindung zwischen einem Produkt und den hinterlegten Sicherheitsinformationen in der Giftinformationsdatenbank her, etwa zu Verwendungszwecken, Inhaltsstoffen und Toxizität.

Der UFI ist ein Pflichtelement für viele Produkte mit gefährlichen Inhaltsstoffen im europäischen Binnenmarkt. Grundlage ist Artikel 45 der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Ziel ist es, dass die Mitarbeitenden von Giftnotrufzentralen bei Vergiftungsfällen schnell und sicher beraten können.

Aufbau des Codes

Format: XXXX-XXXX-XXXX-XXXX
Beispiel: YV45-3K2P-N823-J6GU
Erstellung: über den UFI-Generator der ECHA (European Chemicals Agency) aus der Steuer-ID des Unternehmens und einer internen Rezeptnummer.

Wo und wann wird der UFI-Code verwendet?

Der UFI-Code gilt für alle Gemische (nicht für reine Stoffe), die als gesundheitsschädlich oder physikalisch gefährlich eingestuft sind, z. B.:

  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel
  • Industrieprodukte mit Gefahrstoffkennzeichnung
  • Lacke, Farben und Lösungsmittel
  • Klebstoffe
  • Schmierstoffe
  • Baustoffchemikalien (z. B. PU-Schaum)
  • Gartenchemikalien (Dünger, Pestizide)
  • Brennstoffe
  • Wasch- und Geschirrspülmittel, Weichspüler
  • Tinten und Toner
  • Duft- und Luftbehandlungsprodukte

 

Bedeutung für den Arbeitsschutz

1. Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG, § 6 GefStoffV)

  • Der UFI-Code erleichtert die schnelle Zuordnung in der Giftnotrufzentrale.
  • In der Gefährdungsbeurteilung kann er dazu beitragen, Risiken durch gefährliche Gemische besser zu dokumentieren.
  • Arbeitgebende müssen sicherstellen, dass Sicherheitsdatenblätter mit UFI-Code zugänglich und aktuell sind.

2. Sicherheitsdatenblatt und Betriebsanweisung

  • Der UFI-Code ist bei gefährlichen Gemischen eine Pflichtangabe im Sicherheitsdatenblatt.
  • Betriebsanweisungen (nach § 14 GefStoffV) können auf den UFI-Code verweisen, insbesondere wenn im Betrieb mehrere ähnliche Produkte verwendet werden.

3. Notfallmanagement und Erste Hilfe

  • Medizinisches Personal kann über den UFI schnell die toxikologischen Daten abrufen.
  • Beschäftigte sollten im Rahmen der Unterweisung über die Bedeutung des UFI informiert werden (§ 14 GefStoffV, § 12 ArbSchG).

Übergangsfristen

Verbraucherprodukte: Verpflichtend seit 1. Januar 2021
Gewerbliche Verwendung: Verpflichtend seit 1. Januar 2021
Industrielle Verwendung: Verpflichtend seit 1. Januar 2024

Anforderungen für Unternehmen

Betroffen sind:

  • Hersteller, Importeure und Händler gefährlicher Gemische
  • Betriebe, die eigene Rezepturen mischen und in Verkehr bringen
  • Unternehmen mit Eigenmarken oder White-Label-Produkten

Pflichten:

  • UFI-Code mit Hilfe des UFI-Generators der ECHA (European Chemicals Agency) erstellen.
  • Mitteilung an die zuständige Stelle (in Deutschland: Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR)
  • UFI auf Produktetikett anbringen und/oder im Sicherheitsdatenblatt angeben.
  • Aktualisierungspflichten beachten, z B. bei Änderung der Rezeptur.

 

Checkliste für betroffene Unternehmen

  • Sind die UFI-Codes auf allen kennzeichnungspflichtigen Gemischen sichtbar angebracht?
  • Sind die Sicherheitsdatenblätter mit aktuellem UFI-Code abgelegt und zugänglich?
  • Wurden die Betriebsanweisungen und Unterweisungen dahingehend aktualisiert?
  • Haben wir die Gefährdungsbeurteilungen auf Aktualität hinsichtlich der UFI geprüft?
  • Ist das Notfallmanagement integriert, wurden z. B. Aushänge mit Infos zu den Giftnotrufzentralen gemacht, sind die Ersthelfer eingewiesen?

Fazit

Der UFI-Code ist mehr als nur eine Kennzeichnungspflicht, er ist ein zentraler Baustein für den betrieblichen Gesundheitsschutz und das Notfallmanagement beim Umgang mit Gefahrstoffen. Unternehmen sollten ihn daher konsequent in ihre Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation und Unterweisungspraxis einbinden.

Bei allen Fragen dazu beraten wir Sie gern.

Hilfreiche Links:

 

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