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Symbolbild: Finger an den Mund als Aufforderung zum schweigen

Kategorie: Arbeitsschutz

Der diesjährige Aktionstag findet am 30. April 2025 statt

Der seit 1998 stattfindende Tag gegen Lärm, der International Noise Awareness Day, findet dieses Jahr am 30. April statt. Das Motto für 2025 lautet “Ruhe rockt!”.

Lärm ist eine häufig unterschätzte Gefahrenquelle am Arbeitsplatz. Der "Tag gegen Lärm" soll auf die gesundheitlichen Risiken von Lärm und auf Maßnahmen zur Lärmminderung aufmerksam machen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gleichermaßen gefordert, den Arbeitsschutz in diesem Bereich zu optimieren.

Gefährdung der Gesundheit durch Lärm

Lärm kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Zu viel Lärm kann das Gehör schädigen und zu Schwerhörigkeit oder Tinnitus führen. Er hat aber nicht nur Auswirkungen auf das Gehör, sondern auf den gesamten Organismus.

Lärm kann Stressreaktionen auslösen, die das autonome Nervensystem und den Hormonhaushalt beeinflussen. Die Folgen sind unter anderem Konzentrationsstörungen, erhöhter Blutdruck und Herzfrequenz oder auch Schlafprobleme. Selbst moderate Lärmpegel, wie z.B. Verkehrslärm, können diese Wirkungen hervorrufen. Oft geschieht dies unbewusst und auch bei Menschen, die glauben, sich an den Lärm gewöhnt zu haben.

Gesetzliche Grundlagen und Grenzwerte

In Deutschland regelt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (Lärm-VibrationsArbSchV) den Schutz der Beschäftigten vor Gefahren durch Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz. Sie legt Grenzwerte für Lärm- und Vibrationen fest.
Die Arbeitgeber müssen Risiken beurteilen, Schutzmaßnahmen umsetzen und ihre Beschäftigten unterweisen. Wenn die Grenzwerte überschritten werden, sind Gehörschutz, technische Maßnahmen oder organisatorische Anpassungen erforderlich. Ziel ist es, Gesundheitsschäden wie Hörverlust oder Durchblutungsstörungen zu vermeiden.

Der so genannte Tages-Lärmexpositionspegelist maßgeblich und ist der über die Zeit von acht Stunden gemittelte Lärmexpositionspegel. Dabei werden alle am Arbeitsplatz auftretenden Schallereignisse berücksichtigt. 
Die Grenzwerte für den zulässigen Schalldruckpegel sind klar definiert:

  • ab 80 dB Tages-Lärmexposition oder 135 dB Spitzenschalldruckpegel: der Arbeitgeber muss Gehörschutz zur Verfügung stellen und Unterweisungen über Lärmrisiken durchführen.
  • ab 85 dB Tages-Lärmexposition oder 137 dB Spitzenschalldruckpegel: Das Tragen von Gehörschutz ist verpflichtend. Zudem muss der Arbeitgeber technische und organisatorische Maßnahmen zur Lärmreduzierung prüfen.
  • ab 87 dB Tages-Lärmexposition: Dieser Wert darf unter Berücksichtigung des Gehörschutzes nicht überschritten werden. Wird er dennoch erreicht, sind zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer unverzüglich Lärmminderungsmaßnahmen zu ergreifen.

Maßnahmen zur Lärmreduzierung

Technische Maßnahmen:
Lärmarme Maschinen, Schalldämpfer, gekapselte Arbeitsbereiche.
Organisatorische Maßnahmen:
Lärmarme Arbeitsverfahren, Arbeitsplatzrotation, zeitliche Begrenzung der Lärmexposition.
Persönliche Schutzmaßnahmen:
Tragen von Gehörschutz (Ohrstöpsel, Kapselgehörschutz), regelmäßige medizinische Untersuchungen

Bewusstseinsbildung und Schulungen

Hauptziel der Aktion Tag gegen Lärm, des International Noise Awareness Day, besteht darin, auf die Lärmproblematik aufmerksam zu machen und das Bewusstsein für die Sinneswahrnehmung Hören zu schulen. Ebenso im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz geht es um die Sensibilisierung der Beschäftigten für den Lärmschutz. Durch gezielte Schulungen, Informationskampagnen und Betriebsbegehungen können Lärmquellen identifiziert und minimiert werden.

Fazit

Der Tag gegen Lärm bietet eine ideale Gelegenheit, um das Bewusstsein für Lärmschutz am Arbeitsplatz zu schärfen. Als Arbeitgeber sollten Sie die Initiative nutzen, um Ihre Schutzkonzepte zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Nur durch gemeinsames Engagement kann eine gesunde Arbeitsumgebung geschaffen werden, die langfristig die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten sichert.

Wir sind bei allen Fragen gerne für Sie da. Das FKC Arbeitsschutz-Team

Die Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V. stellt auf Ihrer Webseite Informationen zu Aktionen, Plakate etc. zum Thema zur Verfügung: www.tag-gegen-laerm.de

 

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