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Kategorie: Arbeitsschutz

Wichtige Neuigkeiten für Unternehmen in Schleswig-Holstein

Die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Schleswig-Holstein wird zum 1. Juli 2025 neu strukturiert: Sie wird aus der Unfallkasse Nord herausgelöst und mit dem Landesamt für soziale Dienste (LAsD) zusammengeschlossen.
Durch die Zusammenführung entsteht das neue Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG). Die Tätigkeiten bleiben unverändert und es bleibt bei den gewohnten Ansprechpersonen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, den Arbeitsschutz organisatorisch zu stärken und klarer in die Landesverwaltung einzugliedern.

Hintergrund

Seit 2008 war der staatliche Arbeitsschutz als untere Landesbehörde bei der Unfallkasse Nord angesiedelt – ein bundesweit einmaliges Modell zur Nutzung von Synergien zwischen Unfallversicherung und staatlicher Aufsicht.

Veränderungen ab Juli 2025

  • Organisatorische Neuausrichtung: Der staatliche Arbeitsschutz ist künftig beim Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) angesiedelt.
  • Personal und Standorte: Die bestehenden Standorte in Kiel, Lübeck und Itzehoe sowie das Personal bleiben erhalten.

Auswirkungen auf Meldeverfahren

Ab dem 1. Juli 2025 ändern sich die Zuständigkeiten für bestimmte Anzeigen:
Arbeitsunfälle:

  • Ein schwerer oder tödlicher Arbeitsunfall muss unverzüglich bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde gemeldet werden.
  • Ab dem Stichtag sind diese Meldungen nicht mehr an die Unfallkasse Nord, sondern direkt an das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) zu richten.

Schwangerschaften:

  • Arbeitgeber müssen eine Schwangerschaft unverzüglich bei Bekanntwerden melden, wenn Tätigkeiten betroffen sind, die unter das Mutterschutzgesetz fallen (z. B. Nachtarbeit, schwere körperliche Tätigkeiten oder Gefahrstoffe).
  • Diese Mitteilungen sind ab dem 1. Juli 2025 ebenfalls an das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) zu übermitteln.

Zielsetzung

Mit dieser Neustrukturierung wird der Arbeitsschutz organisatorisch gestärkt, unter anderem um gesetzliche Vorgaben, wie die ab 2026 bundesweit geltende 5 %-Betriebsbesichtigungsquote, zuverlässig umzusetzen. Dadurch soll die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Schleswig-Holstein dauerhaft verbessert werden.

Wir sind bei allen Fragen gerne für Sie da.
Ihr FKC Arbeitsschutz-Team

 

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