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Neuregelung in naher Zukunft
Die EU-Kommission wird in naher Zukunft eine neue Verordnung für PFAS-haltige Feuerlöscher und Ersatzlöschmittel erlassen. Nach Expertenschätzungen ist damit bis Mitte 2025 zu rechnen. Nach dem aktuellen Beschränkungsvorschlag müssen PFAS-haltige Feuerlöscher bis spätestens Ende 2030 fachgerecht entsorgt werden.
Was versteht man unter PFAS?
Bei PFAS handelt es sich um künstlich hergestellte Stoffe, oftmals toxische per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Mehr als 4.000 Substanzen wurden bereits gefunden. Durch ihre wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften eignen sie sich hervorragend für den alltäglichen Gebrauch und finden sich deshalb zum Beispiel in Outdoorjacken, Teflonpfannen und Schutzkleidung. Chemisch gesehen bestehen PFAS aus Kohlenstoffketten, deren Wasserstoffatome teilweise oder vollständig durch Fluoratome ersetzt wurden.
Hintergrund des Verbots
Aus den genannten Eigenschaften ergibt sich auch der Grund für das Verbot. Aufgrund ihres häufigen Vorkommens sind bereits sehr viele dieser Stoffe in unsere Umwelt gelangt und reichern sich dort an. Außerdem sind PFAS aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften sehr langlebig und nur schwer oder gar nicht abbaubar. So können sie ins Grundwasser und in Lebensmittel gelangen. Sie stehen im Verdacht, die menschliche Gesundheit zu beeinträchtigen und Krebs, hormonelle Störungen und chronische Krankheiten auszulösen. Aus diesen Gründen gelten sie als besonders umweltschädlich.
Handlungsbedarf: Umrüstung und Entsorgung
Die Umstellung auf PFAS-freie Feuerlöschmittel ist unverzichtbar. Die Umstellung auf PFAS-freie Feuerlöschmittel ist unumgänglich. Da mit Inkrafttreten der Verordnung eine hohe Nachfrage nach PFAS-freien Alternativen und nach Fachbetrieben für die Entsorgung fluorhaltiger Löschmittel zu erwarten ist, ist eine rechtzeitige Planung unerlässlich. Verzögerungen können zu Engpässen und einem Anstieg der Kosten führen.
Auch der Versicherungsschutz ist betroffen
Teilweise haben bereits erste Haftpflichtversicherer Schäden im Zusammenhang mit PFAS aus der Deckung genommen. Unternehmen sollten daher zeitnah prüfen, ob ihr Versicherungsschutz noch PFAS-bedingte Risiken abdeckt, insbesondere im Zusammenhang mit
- stationären Löschanlagen mit fluorhaltigen Mitteln
- Schaum- oder Pulverlöschern mit PFAS-Anteilen
Ein Ausschluss dieser Risiken kann zu erheblichen Haftungsrisiken führen, insbesondere bei Umweltschäden.
Eine Handlungsempfehlung unter Berücksichtigung der ASR A2.2
- Aktualisierung des Brandschutzkonzeptes: Neuberechnung der benötigten Löscher gem. ASR 2.2
- Bestandsaufnahme: Welche Löschmittel enthalten PFAS?
- Umstellung vorbereiten: geeignete PFAS-freie Alternativen auswählen.
- Umstellung planen: Kontakt zu Lieferanten und Entsorgern aufnehmen
- Versicherungsschutz prüfen: Sind PFAS-Schäden noch versichert?
Wir sind bei allen Fragen gerne für Sie da.
Ihr FKC Arbeitsschutz-Team
