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Sommer, Sonne, Sicheheit: Hitze und UV-Schutz am Arbeitsplatz
Die Sommer in Deutschland werden spürbar heißer. Längere Hitzeperioden und eine zunehmende UV-Strahlung stellen Unternehmen und Beschäftigte vor neue Herausforderungen. Während Hitze die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen kann, zählt natürliche UV-Strahlung zu den wichtigsten Ursachen für Hautkrebs und andere gesundheitliche Schäden.
Hitzeschutz und UV-Schutz gehören deshalb in die Gefährdungsbeurteilung und in den betrieblichen Arbeitsschutz.
Hitze: Belastung für Körper und Konzentration
Hohe Temperaturen belasten den Kreislauf und beeinträchtigen Konzentration und Reaktionsfähigkeit. Mögliche Folgen reichen von Flüssigkeits- und Elektrolytverlust, Muskelkrämpfen und Kreislaufproblemen bis hin zu Hitzeerschöpfung, Hitzekollaps und lebensbedrohlichem Hitzschlag.
Auch das Unfallrisiko steigt: Müdigkeit, nachlassende Konzentration und langsamere Reaktionen können insbesondere bei Tätigkeiten mit Maschinen, Fahrzeugen oder gefährlichen Arbeitsstoffen zu Fehlhandlungen führen.
Arbeiten bei hohen Temperaturen in Innenräumen
Auch Büros, Produktionshallen und Werkstätten können sich im Sommer erheblich aufheizen. Die ASR A3.5 gibt hierfür wichtige Orientierung:
- Ab 26 °C: Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastung sollen geprüft werden.
- Ab 30 °C: Geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung sind erforderlich.
- Ab 35 °C: Ein Arbeitsraum gilt grundsätzlich nur dann als geeignet, wenn besondere Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise außenliegender Sonnenschutz, Nachtlüftung, Ventilatoren, Klimaanlagen oder eine Anpassung der Arbeitsorganisation.
UV-Strahlung – eine unterschätzte Gefahr
Beschäftigte, die regelmäßig im Freien arbeiten, sind einer deutlich höheren UV-Belastung ausgesetzt als die Allgemeinbevölkerung.
Besonders betroffen sind unter anderem Baugewerbe, Garten- und Landschaftsbau, Landwirtschaft, Logistik sowie kommunale Beschäftigte.
Natürliche UV-Strahlung kann unter anderem verursachen:
- Sonnenbrand und vorzeitige Hautalterung
- Augenschäden, beispielsweise Hornhautentzündungen oder Katarakt
- Schädigungen des Immunsystems
- weißen und schwarzen Hautkrebs
Seit einigen Jahren ist Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt. Dies verdeutlicht die hohe Bedeutung eines wirksamen UV-Schutzes im betrieblichen Arbeitsschutz.
Die DGUV bietet eine umfassende Handlungshilfe zum Thema an: "Arbeiten unter der Sonne" an, siehe DGUV Information 203-085.
Gefährdungen erkennen und systematisch handeln
Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Dazu gehören ausdrücklich auch Belastungen durch Hitze und natürliche UV-Strahlung.
Checkliste: Was sollte die Gefährdungsbeurteilung klären?
- Welche Tätigkeiten finden im Freien statt?
- Wie lange sind Beschäftigte direkter Sonneneinstrahlung ausgesetzt?
- Welche Arbeitsbereiche sind besonders hitzebelastet?
- Gibt es besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. ältere Mitarbeitende, Schwangere, Personen mit Vorerkrankungen)?
- Stehen ausreichend Trinkmöglichkeiten, Schatten- und Erholungsbereiche zur Verfügung?
Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip:
Substitution: Belastende Tätigkeiten vermeiden, verlagern oder automatisieren.
Technische Maßnahmen: Zum Beispiel Sonnensegel, Verschattung, Klimatisierung, Lüftung oder Kühlung einsetzen.
Organisatorische Maßnahmen: Arbeitszeiten in kühlere Tageszeiten verlegen, zusätzliche Pausen ermöglichen, Tätigkeiten wechseln und ausreichend Trinkmöglichkeiten bereitstellen.
Persönliche Schutzmaßnahmen: Geeignete Kleidung, Kopfbedeckung, UV-Schutzbrillen und Sonnenschutzmittel bereitstellen.
Was Beschäftigte selbst tun können
Auch Beschäftigte können wesentlich zum eigenen Gesundheitsschutz beitragen:
- ausreichend trinken, möglichst, bevor Durst entsteht
- leichte, atmungsaktive Kleidung tragen
- Nacken und Kopf schützen
- Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor regelmäßig auftragen
- Pausen im Schatten verbringen
- Warnzeichen wie Schwindel, Kopfschmerzen oder Übelkeit ernst nehmen
- Kolleginnen und Kollegen beobachten und bei Anzeichen einer Überhitzung sofort Hilfe leisten.
Wichtig: Gesundheitliche Beschwerden sollten unverzüglich der Führungskraft mitgeteilt werden. Bei Anzeichen einer starken Überhitzung ist sofort zu handeln.
Hitzeschutz ist eine gemeinsame Aufgabe
Wirksamer Hitze- und UV-Schutz beginnt mit der Gefährdungsbeurteilung, endet aber nicht mit der Bereitstellung von Schutzmaßnahmen. Führungskräfte müssen die Maßnahmen im Arbeitsalltag umsetzen und Beschäftigte regelmäßig informieren und unterweisen. Gerade angesichts zunehmender Hitzeperioden sollten Unternehmen ihre Schutzkonzepte regelmäßig überprüfen und anpassen.
Ihr Arbeitsschutz-Consultant steht Ihnen bei allen Fragen zu diesem und weiteren Arbeitsschutzthemen zur Seite.
