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Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests

Kategorie: Arbeitsschutz

Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests

Zu den wichtigsten Werkzeugen im Kampf gegen die Corona-Pandemie gehören Tests. Deutschland hat deshalb schon zu Beginn der Pandemie Testkapazitäten schnell aufgebaut und stetig erweitert. Tests helfen dabei, Infektionsketten schneller zu erkennen und zu durchbrechen. Sie können zudem zusätzliche Sicherheit im Alltag geben. Es können sich derzeit alle Bürgerinnen und Bürger – mit oder ohne Symptome – testen lassen.
In der folgenden „Aktuellen Information“ möchten wir Sie nochmals über die Unterschiede und weitere Besonderheiten zu den Covid-19 Test informieren.

Was ist der Unterschied zwischen PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests?

PCR-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore. 

Point-of-Care-Antigen-Schnelltests für den professionellen Gebrauch („Antigen-Schnelltests“): 
Haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Antigen-Schnelltests (auch als Point-of-Care-Tests oder POCT bezeichnet) sind außerhalb eines Labors vor Ort und schneller als PCR-Tests (polymerase chain reaction, Polymerase-Kettenreaktion) in 15-30 Minuten durchführbar. Sie können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Test aber direkt vor Ort. 

Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung („Selbsttests“): 
Haben ihren Namen, weil diese Tests jeder selbst, bspw. zuhause, machen kann. Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür muss die Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann mit einem Nasenabstrich erfolgen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte überprüft zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut Qualität und Aussagekraft der Tests.  
Bei Verwendung von Selbsttests im beruflichen Bereich sollte eine Unterweisung durch fachkundiges Personal erfolgen. Die korrekte Durchführung der Selbsttests ist essenziell für ein korrektes Testergebnis. Der Test darf weder in zu kalten noch zu heißen Räumen durchgeführt werden. Der Probenabstrich muss korrekt durchgeführt werden und die Ablesezeit muss exakt eingehalten werden. Das sichere Ablesen schwacher Testreaktionen kann für medizinische Laien schwierig sein. 

Das RKI weist auf die zentrale Bedeutung einer "sachgerechten Information der Anwender" hin. 
Diese sollte die Anwender in die Lage versetzen:

  • vor dem Testen zu verstehen, welchem Zweck der Test dienen kann (z. B. nicht zum "Freitesten" mit Verzicht auf Schutzmaßnahmen, nicht zur "Selbstdiagnose", sondern zur Früherkennung sonst nicht erkannter Infektionen),
  • qualitativ hochwertige Tests zu erkennen (z.­B. auch Rücksprache mit der Apotheke),
  • die Probengewinnung sachgerecht durchzuführen,
  • das Testergebnis sicher zu bewerten und
  • aufgrund des ermittelten Testergebnisses informiert und verantwortungsvoll zu handeln.

Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden.

Wie gestaltet sich der Anspruch auf einen Bürgertest?

Seit dem 13. November 2021 hat jede Bürgerin und jeder Bürger wieder mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest. Dieser Anspruch ist in § 4a der Testverordnung geregelt.

Wer kann Testnachweise ausstellen, die im Rahmen von 3G-Konzepten am Arbeitsplatz verwendet werden können?
Nicht alle Testnachweise sind im Rahmen der gesetzlichen 3G-Konzepte gültig. Welche Voraussetzungen ein Testnachweis erfüllen muss, regelt die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung einheitlich für das gesamte Bundesgebiet.
Danach können 3G-gültige Testnachweise derzeit in drei verschiedenen Konstellationen ausgestellt werden.

  • 1. Testung durch Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung
  • 2. Testung durch fachkundiges Personal im Rahmen der betrieblichen Testung
  • 3. Testung vor Ort unter Aufsicht desjenigen, der Adressat der konkreten Schutzmaßnahme ist.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:
FAQ Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Welche Schnelltests gibt es?
FAQ des Bundesministerium für Gesundheit
Bundesanzeiger Coronavirus Testverordnung vom 12.11.2021

 

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