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Kategorie: Arbeitsschutz

Die Überarbeitung der Gefahrstoffverordnung in Deutschland - wesentliche Änderungen

Die kürzlich überarbeitete Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) spiegelt die kontinuierliche Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes wider, insbesondere im Kontext der Handhabung gefährlicher Stoffe und Gemische. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. Dezember 2024 und dem Inkrafttreten am 5. Dezember 2024 wurden neue Standards gesetzt, die sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse als auch europäische Rechtsvorgaben integrieren.

Zielsetzung der Überarbeitung

Zentrales Ziel der Änderungen ist die Schaffung eines umfassenderen Schutzrahmens für Beschäftigte, die mit Gefahrstoffen umgehen. Die Anpassungen basieren auf aktuellen toxikologischen Studien und neuen Erkenntnissen zu Expositionsrisiken. Damit wird auch die Harmonisierung mit der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) und REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) weiter vorangetrieben.

Relevante Neuerungen im Detail sind u.a.

Strengere Arbeitsplatzgrenzwerte
Die neuen Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für krebserregende und erbgutschädigende Stoffe, wie Benzol und Formaldehyd, wurden deutlich verschärft. Dies erfordert von den Betrieben eine umfangreiche Revision der Gefährdungsbeurteilungen, insbesondere bei Prozessen mit erhöhter Exposition.

CMR-Stoffe (Kategorie 1A und 1B)
Zusätzliche Maßnahmen zur Minimierung der Exposition gegenüber krebserregenden, mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen wurden eingeführt. Dazu gehören die Substitutionspflicht, soweit technisch möglich, und die Einführung geschlossener Systeme.

Erweiterte Schulungs- und Unterweisungspflichten
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Beschäftigten gezielt über die neuen Anforderungen zu schulen, insbesondere über geänderte Grenzwerte und Schutzmaßnahmen. Dies schließt praxisnahe Überprüfungen der Schutzmaßnahmen ein.

Berücksichtigung psychischer Belastungen
Der Umgang mit hochgefährlichen Stoffen kann zu erheblichen psychischen Belastungen führen. Die GefStoffV fordert daher vom Arbeitgeber gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der psychischen Gesundheit, z. B. durch Beratungssysteme oder Zugang zu psychologischen Diensten.

Notfallmanagement
Die Aktualisierung von Notfallplänen wurde verpflichtend vorgeschrieben. Diese müssen in Zusammenarbeit mit Einsatzkräften wie Feuerwehr und Rettungsdiensten regelmäßig getestet und optimiert werden.

Auswirkungen auf die betriebliche Praxis

Die neuen Regelungen können Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellen. Je nach Branche, Art des Verfahrens und der verwendeten Stoffe oder Gemische, können dies z. B. sein:

  • Technische Anpassungen: Mögliche Investitionen in neue Schutzsysteme, Messtechniken und Filtertechnologien.
  • Rechtskonforme Umsetzung: Anpassung interner Prozesse und Dokumentationen an die neuen rechtlichen Anforderungen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
  • Kostenintensive Schulungen: Die Umsetzung der Schulungspflichten erfordert sowohl zeitliche als auch finanzielle Ressourcen.

Änderungen der Gefahrstoffverordnung kurz und verständlich zusammengefasst:

Die Novelle der Gefahrstoffverordnung ist am 4. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die wesentlichen Änderungen werden in einem Video der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) kurz und verständlich zusammengefasst und kostenfrei zur Verfügung gestellt:

Fazit

Die aktualisierte Gefahrstoffverordnung setzt neue Maßstäbe im Arbeitsschutz und erfordert von den Unternehmen eine tiefgreifende Anpassung ihrer Arbeitsprozesse. Fachkräfte aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Chemikalienmanagement und Betriebshygiene sollten sich intensiv mit den Änderungen auseinandersetzen und ihr Fachwissen nutzen, um die Anforderungen effizient umzusetzen.
Die neuen Regelungen bieten jedoch auch Chancen: Ein höheres Schutzniveau steigert die Attraktivität der Arbeitsplätze und reduziert langfristig gesundheitsbedingte Ausfallzeiten.

Wir sind gerne bei allen Fragen für Sie da.
Das FKC Arbeitsschutz-Team

 

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