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Kategorie: Datenschutz

Datenschutz bei Unternehmensverkauf: Was ist zu beachten?

In Zeiten zunehmender wirtschaftlicher Unsicherheit gewinnen Unternehmenskäufe weiter an Bedeutung – sei es beim Erwerb einzelner Vermögenswerte oder ganzer Geschäftsanteile. In diesem Zusammenhang gehört die Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen fest zum Prozess der Due-Diligence. Ein Aspekt, der dabei oft unterschätzt wird, ist der Datenschutz. Denn unabhängig von der Art des Erwerbs müssen die datenschutzrechtlichen Anforderungen stets sorgfältig berücksichtigt werden.

Share Deal

Beim Share Deal bleibt das Zielunternehmen rechtlich bestehen, nur die Gesellschaftsanteile wechseln den Eigentümer. Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist dieser Vorgang vergleichsweise unkompliziert: Der Verantwortliche im Sinne der DSGVO bleibt derselbe, wodurch keine neue Datenübermittlung im technischen Sinn erfolgt. Herausfordernd wird es allerdings, wenn im Vorfeld des Kaufs Informationen über Beschäftigte oder Geschäftspartner ausgetauscht werden oder nach dem Erwerb eine Integration in bestehende Konzernstrukturen geplant ist. Hier gilt es, Transparenz und Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sicherzustellen.

Asset Deal

Ein Asset Deal bringt hingegen deutlich komplexere Bedingungen mit sich. Da hierbei einzelne Vermögenswerte und Vertragsverhältnisse übertragen werden, kann eine Weitergabe personenbezogener Daten – etwa von Kunden, Lieferanten oder Beschäftigten – nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. In der Regel ist eine vorherige Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich.

In fortgeschrittenen Verhandlungsphasen kann jedoch auch ein berechtigtes Interesse die Datenübermittlung rechtfertigen, etwa bei Schlüsselpersonen mit Führungsverantwortung oder bei zentralen Geschäftspartnern. Je nach Art und Umfang der Transaktion kann zudem der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags notwendig sein.

Fazit

Grundsätzlich gilt: Jeder Unternehmensverkauf bringt eigene datenschutzrechtliche Fragestellungen mit sich. Wer die Datenschutzbeauftragten frühzeitig in den Prozess einbindet, stellt sicher, dass der Ablauf DSGVO-konform bleibt und mögliche Risiken rechtzeitig erkannt werden. So wird der Unternehmenskauf nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich auf eine solide Basis gestellt.


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